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Betriebsfeier

E
Erato
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage an Euch. Unser AG lädt jedes Jahr zu einem Jahresabschlussfest ein. Wir finden es auch alle ganz toll. Dieses Jahr tut er das wieder. Da aber oft weniger Mitarbeiter kommen als sich angemeldet haben, hat er sich gedacht, ich mache eine Liste und nagele die MA fest, die sich eingetragen haben, indem ich drohe, dass bei Nichterscheinen die Feier in Rechnung gestellt wird. Darf er das rechtlich? Wahrscheinlich wird es dann so sein, dass sich viele Kollegen gar nicht erst eintragen werden. Wer kann uns da helfen?

Erato

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Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

17.07.2015 um 15:27 Uhr

Zitat (Erato): "Wahrscheinlich wird es dann so sein, dass sich viele Kollegen gar nicht erst eintragen werden."

Das ist ja auch exakt das Ziel welches der AG verfolgt...

Vorweg: Es ist eine riesige Unverschämtheit welche sich viele AN hier erlauben, wenn sie ihre Teilnahme bestätigen, dann aber kurzfristig enstcheiden doch nicht teilzunehmen. Ich denke dabei ausdrücklich nicht an den verschwiundend geringen Prozentsatz bei dem am Vortag des Festes die halbe Familie an Dengue-Fieber erkrankt.

Insofern hat der Arbeitsgeber da alle meine Sympathien.

Rechtlich wird er es so nicht machen können, da er keine Rechtsgrundlage hat.

P
Pickel

17.07.2015 um 15:29 Uhr

Rechtlich dürfen natürlich, niemand muss sich ja eintragen.

Man muss auch seine Seite zumindest sehen. Er zahlt eine Pauschale von zB 75 Euro / Person und viele Spezialisten melden sich "auf Verdacht" an, man könnte an dem Abend ja auch Lust haben. Mal sehen, kostet ja nichts.

Dass dagegen vorgegangen werden soll, finde ich nachvollziehbar.

Ich würde aber dann eher zu einem symbolischen Betrag (5 Euro?) greifen.

Diejenigen, die ohnehin nicht ernsthaft planen, werden auch davon abgeschreckt. Und für den Rest ist der Nachteil sehr überschaubar.

J
Jonniee

17.07.2015 um 15:37 Uhr

Hallo, wir sind doch Betriebsräte!!! Wir haben doch wahrlich andere Aufgaben als sich um die Gästeliste von Betriebsfesten zu kümmern. Wer die Zeit übrig hat kann nach dem Fest zu den nicht erschienen Leuten gehen und mit Ihnen reden, aber unsere Arbeit ist das sicher nicht. Wenn es den AG stört warum nicht alle kommen, kann er sich ja Gedanken machen wieso das so ist. Vielleicht gibt es andere Gründe dafür.

R
rolfo

17.07.2015 um 16:48 Uhr

Ich kann den Arbeitgeber verstehen, bei uns waren mal 700 Personen angemeldet, Catering für 700 bestellt, Darsteller und Band, Getränke usw. Gekommen sind dann 250. Ergo, keine Betriebsfeier mehr. Ist doch nachvollziehbar

P
Pjöööng

17.07.2015 um 17:05 Uhr

Ich würde veilleicht mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm sagen dass der BR ihn dabei unterstützen könnte, wenn die No-Show-Fee nicht in die Unternehmenskasse geht, sondern an Brot für die Welt. Ich denke damit ist das auch ein sympathisches Signal an die Belegschaft.

G
gironimo

17.07.2015 um 17:11 Uhr

Ich würde dem AG auch eher raten, eine andere (attraktivere) Form der Feier ins Auge zu fassen. Feiern, die jedes Jahr nach dem gleichen Chema ablaufen, werden unattraktiv.

P
Pjöööng

17.07.2015 um 17:14 Uhr

Das ist doch jetzt reine Kaffeesatzleserei. Über die Entwicklung der Gesamtzahl der Teilnehmer ist kein Hinweis in dem Thread zu finden. Dort steht lediglich, dass "oft" (also demnach auch in länger zurückliegenden Jahren) weniger teilehmer kommen als sich angemeldet haben.

G
Globus

17.07.2015 um 17:27 Uhr

und ich frage in solchen fällen immer: was war zuerst da, das Huhn oder das Ei?

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