Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage. Wir hatten vor kurzen eine Betriebsfeier ausser Haus.
Beginn der Veranstaltung lag ausserhalb der Kernzeit, aber durchaus zu einer Zeit zu der viele Kollegen noch arbeiten.
Die Teilnahme war freiwillig.

Es ergaben sich im nachhinein einige Fragen
1. Kann der Arbeitnehmer verlangen, daß ihm die fehlenden Stunden zur durchschnittlichen Tagesarbeitszeit (8h) gutgeschrieben werden, wie wäre das dann mit Teilzeitkräften? Und was ist mit den Kollegen, die an der Veranstaltung nicht teilgenommen haben?

2. Besteht auf der Veranstaltung bzw. auf dem Heimweg Versicherungsschutz?
(Ein Kollege hat sich während der Veranstaltung leicht verletzt und hat dann auch den Heimweg nicht unbeschadet überstanden)

Gruß

meik