Rechtliche Grundlage (Gesetzestext) Vergütung Arbeistzeit Betriebsfeier?
Hallo, ich lese überall, dass der Lohn auch im Falle der Teilnehme der Arbeitnehmer an einer offiziellen Betriebsfeier/Ausflug etc. weitergezahlt werden muss, solange die Veranstaltung während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Jede Quelle im Internet trifft hierzu eine eindeutige Aussage. Allerdings finde ich keinerlei gesetzliche Grundlage dafür. Diese wird auch in keiner der zahlreichen Quelle genannt. Damit wird es schwer, diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Könnte mir hier jemand einen Tipp geben?
Zweite Frage: Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber zur Betriebsfeier eingeladen und um Rückmeldung über eine Teilnahme gebeten hat, die Teilnahme also eindeutig freiwillig ist, und gleichzeitig in der Einladung dann die Anweisung steht, dass sich jeder Arbeitgeber mit Beginn der Veransatltung auszustempeln hat (Betriebsfeier findet an einem anderen Ort statt), obwohl die Feier schon während der regulären Arbeitszeit beginnt? Hat sich der Arbeitnehmer dann damit einverstanden erklärt, sich die Zeit der Betriebsfeier NICHT vergüten zu lassen und erlischt damit sein Anspruch auf Lohnzahlung für die Zeit der Betreibsfeier während der regulären Arbeitszeit?
Ich würde mich freuen, wenn mir zu diesem komplizierten Sachverhalt jemand etwas sagen könnte.
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
22.03.2023 um 11:13 Uhr
"Allerdings finde ich keinerlei gesetzliche Grundlage dafür. Diese wird auch in keiner der zahlreichen Quelle genannt. Damit wird es schwer, diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen."
Sorry, aber das ist doch Unfug. Wenn ich das durchsetzen will, gehe ich zum Anwalt und der haut einem AG die § nur so um die Ohren. Und auch ohne Anwalt und § hat man entsprechende Rechte. Wenn der AG das basierend auf "steht im Internet ... hier" nicht akzeptiert, dann wird es ihm auch egal sein, wenn jemand mit "BGB § XYZ Absatz 3" kommt.
Wenn der AG eine Betriebsfeier ansetzt und die Teilnahme z.B. Pflicht ist, dann muss der AG das logischerweise bezahlen. Denn Freizeit muss der AN für den AG nicht opfern. Das sollte einem AG auch völlig klar sein, ohne das man den § genau nennen kann.
Zu Frage 2 ... wenn die Teilnahme an der Feier freiwillig ist, sehe ich durchaus keine Vergütungspflicht durch den AG. Der AN kann dann ja einfach weiter arbeiten. Geht das aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes nicht, dann gerät der AG damit mEn in Annahmeverzug und muss den AN bezahlen, auch wenn dieser an der Feier nicht teilnimmt (er wollte ja arbeiten). Der AN sollte den Wunsch arbeiten zu wollen dann aber am Besten beweisbar dem AG gegenüber kund tun.
22.03.2023 um 12:17 Uhr
Für mich ist es hier kein Unterschied ob Tante Margarethe oder der AG zu dieser Feier einladen. Entweder ich sag geht nicht ich arbeite oder es ist mir wert dass ich dafür frei nehme. Was celestro schreibt ist allerdings nicht richtig der AG kann keine Betriebsfeier als Pflicht ansetzen. Der AN muss frei entscheiden können ob er teil nimmt oder nicht. Kann er seine vertragliche Arbeit deswegen nicht erfüllen gerät der AG in Annahmeverzug.
22.03.2023 um 13:01 Uhr
"Der AN muss frei entscheiden können ob er teil nimmt oder nicht."
Richtig, Danke für die Verbesserung.
"Kann er seine vertragliche Arbeit deswegen nicht erfüllen gerät der AG in Annahmeverzug."
Schrieb ich ja bereits. ;-)))
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Betriebsfeier Urlaub
Die Kita schließt für die Betriebsfeier einen Tag. Die Betriebsfeier findet Abends, außerhalb der regulären Arbeitszeit statt. Ich möchte nicht an der Betriebsfeier teilnehmen, aber ich möchte auch ke
Ärzte können verpflichtet werden Unterricht zu leisten, TV regelt keine Vergütung, dies war aber gängige Prxis, was nun?
ÄlterÄrzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten. Eine Vergütung dieses Unterrichts ist nicht explizit erwähnt. Der TV sagt nur etwas zur Vergütung bei der Erstellung von Gutachten, die Dritte
Betriebsfeier : Arbeitszeit und Versicherungsschutz
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage. Wir hatten vor kurzen eine Betriebsfeier ausser Haus. Beginn der Veranstaltung lag ausserhalb der Kernzeit, aber durchaus zu einer Zeit zu der viele
Betriebsfeier Stundenabgezogen
ÄlterHallo, wir hatten vor kurzem eine Betriebsfeier die am Freitag stattgefunden hat. Wir arbeiten in 3 Schichten. Jetzt wurde aber den Mitarbeitern der Spät und Nachschicht 8 Stunden abgezogen da diese