W.A.F. LogoSeminare

Betriebsfeier Urlaub

T
T1N@
Sep 2024 bearbeitet

Die Kita schließt für die Betriebsfeier einen Tag. Die Betriebsfeier findet Abends, außerhalb der regulären Arbeitszeit statt. Ich möchte nicht an der Betriebsfeier teilnehmen, aber ich möchte auch keinen Urlaub nehmen. Wo im Gesetz finde ich die Regelung für solche Fälle? Danke für die Antworten LG Tina

377013

Community-Antworten (13)

K
Kehler

29.08.2024 um 13:43 Uhr

Rein zum Verständnis. Wieso schließt der KiGa wenn die Feier sowieso ausserhalb der regulären Arbeitszeit statt findet?

T
T1N@

29.08.2024 um 13:46 Uhr

Weil unser Chef das gerne so hätte kann ich anders leider nicht erklären

D
Damei81

29.08.2024 um 15:06 Uhr

und wenn du auf die Feier gehst, musst du keinen Urlaub nehmen? Habt ihr ein BR?

R
RudiRadeberger

29.08.2024 um 15:13 Uhr

Außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindende Feiern oder Ausflüge verhindern nicht den Dienst, auch wenn dein Chef an dem Tag keinen Bock zum Arbeiten hat.

Biete deine Arbeitskraft zur regulären Arbeitszeit an. Die kann er dann annehmen oder er ist im Verzug mit den entsprechenden Konsequenzen. "Weil er das gerne so hätte" ist leider keine rechtliche Grundlage, dir einen Tag Urlaub abzuziehen.

D
Damei81

29.08.2024 um 19:51 Uhr

"Sofern dringende betriebliche Gründe vorliegen, dürfen Arbeitgeber bis zu drei Fünftel des Jahresurlaubs einseitig anordnen." BAG

M
Moreno

29.08.2024 um 22:54 Uhr

Damei Quatsch kein Mitarbeiter kann zu einer Feier verdonnert werden! Die eigentliche Arbeit anbieten und dann gerät der AG in Annahme Verzug wenn er statt dessen lieber feiern will!

D
Damei81

29.08.2024 um 23:19 Uhr

ich habe nicht geschrieben, das man zu einer Feier verdonnert werden kann sondern, das er AG Urlaub anordnen kann.

Leider wurden nicht meine Frage beantwortet.

C
celestro

30.08.2024 um 01:58 Uhr

Da steht „dringende betriebliche Gründe“. Dazu gehört NICHT, abends eine Betriebsfeier zu veranstalten.

Und ja, der TE hat Deine Frage bislang nicht beantwortet… wobei ich mich frage, welche Relevanz die Antwort haben soll..,,

D
Damei81

30.08.2024 um 10:55 Uhr

In betriebsratslosen Betrieben kann der Arbeitgeber nach Ansicht der Rechtsprechung (LAG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.6.2002, 11 Sa 378/02)) Betriebsferien kraft seines Direktionsrechts anordnen.

In der Vergangenheit haben Richter zum Beispiel in folgenden Konstellationen dringende betriebliche Belange angenommen: Wenn der Inhaber in den Urlaub geht und dadurch bedingt keine Arbeit für die Angestellten vorhanden ist, so zum Beispiel relevant bei Ärzten, die alleine praktizieren.

wenn es einen BR gibt muss für Betriebsfeiern keine "dringende betriebliche Gründe" vorliegen.

Existiert im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, in der Betriebsferien-relevante Regelungen enthalten sind, so muss der Arbeitgeber die dringenden betrieblichen Belange nicht jeweils einzeln gegenüber den Arbeitnehmern nachweisen (Deswegen meine Frage)

VB
Vic Brom

02.09.2024 um 09:39 Uhr

Wenn der Chef die Dienstfeier zu einer dienstlichen Pflichtveranstaltung erklären würde, weil er z.B. dort wichtige Dinge erklären oder eine Teambildungsmaßnahme abhalten würde, wäre das Pflicht. Für eine Pflicht spricht, dass die KiTa an diesem Tag geschlossen bleiben soll. Interessant wird es am Folgetag. Denn zwischen Dienstfeier und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen natürlich auch 11 Stunden Ruhezeit liegen. Also bleibt nur Freitag oder sowas. Bei der Verlegung der Arbeitszeit muss der AG aber auch auf die Interessen der MA Rücksicht nehmen. Beispielsweise wenn Kinder zu betreuen sind oder sowas. Da kann er nicht einfach per Direktionsrecht die Arbeitszeiten ändern. Außerdem könnte das u.U. (z.B. im öffentlichen Dienst) sogar gesondert vergütet werden (Dienst zu ungünstigen Zeiten nach 19 Uhr oder nach 22 Uhr).

T
T1N@

02.09.2024 um 15:00 Uhr

Also, wenn ich Urlaub nehme muss ich nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Mir ging es aber darum, dass ich keinen Urlaub nehmen möchte und lieber normal arbeiten möchte an diesem Tag. Wir haben einen BR, aber mit dem wurde die Betriebsfeier nicht abgestimmt. Deswegen suche ich nach einem Gesetz bzw. einem Urteil in dem beschrieben wird, dass unser Chef nicht 13 Kitas, Frühförderstelle und Beratungstellen an besagtem das Arbeiten "verbieten" kann.

D
Damei81

02.09.2024 um 15:17 Uhr

Urlaub ist dann mit dem BR lt. § 87 Abs 2 Nr.5 BetrVG abzustimmen.

T
T1N@

03.09.2024 um 15:05 Uhr

Vielen Dank für alle antworten. Dann kann der BR ja jetzt in die Diskussion mit dem Chef starten

Ihre Antwort