Hallo zusammen,

bei uns sind laut TV (BAP) die Arbeitszeiten von jedem Arbeitnehmer zu erfassen. Das ist auch sinnvoll, damit beim Kunden vernünftig abgerechnet werden kann.
Nun gibt es in der Verwaltung eine Arbeitnehmerin, welche weder nach TV eingestellt wurde (ist ja intern im Einsatz und nicht beim Kunden) noch einen Arbeitszeitnachweis zu führen hat. Wie kann der Betriebsrat nun aber überwachen, dass hier das ArbzG eingehalten wird? Können wir uns auf "gleiches Recht für alle" berufen? Oder müssen wir die Vertrauensarbeitszeit einfach so hinnehmen?

Gruß