Welche Rechte haben MA bei hohen Termperaturen im Büro?
Hallo. In unserem Verwaltungsgebäude herrschen in den Büros an diesen heißen Tagen bis zu 35°C. Es gibt keine Klimaanlagen o.ä. Die Kollegen und Kolleginnen beklagen sich sehr; sie leiden unter der Hitze. Welche Rechte haben sie gegenüber dem Arbeitgeber? Ich bin erst am Anfang meiner BR-Tätigkeit in Bezug auf Arbeitsschutz, insofern weiß ich einfach zu wenig darüber. Können die MA z.B. ab einer bestimmten Temperatur ihren Arbeitsplatz verlassen? Und müssen die Stunden trotzdem vergütet werden? Gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze?
Community-Antworten (6)
17.07.2015 um 13:16 Uhr
Wirf mal n Blick in die ASR A3.5 für den Anfang. Im Anschluss könnte dir ein Gespräch mit der BG oder dem Landesamt für Arbeitsschutz weiter helfen. Was sagt denn die zuständige Sifa?
17.07.2015 um 13:23 Uhr
ASR A3.5 hätte ich dir jetzt auch empfohlen, unter Punkt 4.2 bzw. 4.4 findest du Informationen zur Raumtemperatur bzw. Außenluftemperaturen: "... Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. ..."
17.07.2015 um 17:05 Uhr
Außerdem Sofortmaßnahmen treffen: mindestens Ventilatoren aufstellen, oder Klimageräte, Getränke besorgen, Arbeitszeiten wenn möglich in die kühleren Stunden verlegen...etc.
17.07.2015 um 17:20 Uhr
Ich stimme den Vorrednern zu - gleichwohl müsst Ihr damit rechnen, dass die Aufsichtsbehörden in dieser Frage ein "Black-Out" haben.
Ein Insider sagte mir mal sarkastisch. Die schnellste Lösung sind vorgetäuschte Ohnmachtsanfälle ....... (naja - ein aktiver BR bewirkt vielleicht auch etwas)
17.07.2015 um 18:41 Uhr
@ seesee
Man sollte NICHT vergessen, dass in der ASR A3.5 unter Punkt 4.1 Nr.6 die Messung der Raumtemperatur konkret geregelt ist! Und da braucht´s schon einiges, bis tatsächlich 35 Grad Celsius Raumtemperatur erreicht sind!
"Die Lufttemperatur wird mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C] gemessen, dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden. Die Außenlufttemperatur wird stündlich während der Arbeitszeit ohne Einwirkung von direkter Sonneneinstrahlung gemessen. Die Außenlufttemperatur sollte etwa 4 m von der Gebäudeaußenwand entfernt und in einer Höhe von 2 m gemessen werden."
Wenn schon, sollte man sich solche Vorschriften/Richtlinien vom ersten Buchstaben an durchlesen und nicht nur Rosinenpickerei betreiben, die man dann vielleicht noch nicht einmal naschen kann.
Auch das Urteil des LG Bielefeld vom 26.03.2003 ist durchaus lesenswert: Az. 3 O 411/01
18.07.2015 um 17:14 Uhr
@ seesee Schau dir Nachstehendes einmal näher an: http://www.baua.de/de/Publikationen/Faltblaetter/F14.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Auch dieses könnte eine gute Grundlage sein, auch eine im Interesse eines AG liegende, für alle erträgliche Lösung zu finden: http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2039.pdf?__blob=publicationFile&v=6
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