Freistellung und alte Rechte - Darf der AG meinen Account verändern während der Freistellung und mir die Rechte nehmen?
Hallo zusammen, ich bin ich seit dem 06.011.08 zu 100% als BR Freigestellt. Mein Arbeitsvertrag ist „Systemadministrator“ und ich habe standortübergreifende Rechte auf alle Daten im Unternehmen.
Ich habe jetzt munkeln gehört, dass der AG mir meine Zugriffrechte nehmen möchte weil er vermutet, ich würde auf den Netzen relevante Daten einsehen und für meine BR Arbeit nutzen.
Darf der AG meinen Account verändern während der Freistellung und mir die Rechte nehmen? Ich soll dann wohl einen anderen Account bekommen der aber nur BR relevant ist. Aus meinen alten Mailverteilern etc. soll ich rausgenommen werden damit ich nichts mehr lesen kann.
Diese wichtigen Informationen würden mir aber dann fehlen und ich hätte es sehr schwer in einem Jahr wieder in meinem alten Beruf einen Überblick zu halten.
Ich dachte immer, ich darf nur nicht tätig werden in meinem alten Job.
Vielleicht kommt ja auch nichts, aber sollte doch möchte ich mich schon zur Wehr setzen können.
Hat jemand einen Tipp oder vielleicht ein Urteil auf das ich mich beziehen kann?
Vielen Dank für Hilfe
Community-Antworten (3)
27.01.2009 um 12:05 Uhr
@Rocker
Ein zu 100% freigestelltes BRM, ist von der Erbringung seiner Arbeistvertraglich geschuldeten Leistung freigestellt, er muss diese also nicht mehr erbringen. Da die Rechte als „Systemadministrator“ aber nicht an dem MA als Mensch sondern an den Mensch als AN gebunden sind, bedarf es diese nun nicht mehr. Daher entfallen diese. Diese Rechte werden an den Nachfolger als „Systemadministrator“ übertragen.
Das 100% freigestellte BRM ist eben kein „Systemadministrator“ mehr, er darf daher schon aus Datenschutzgründen diese Rechte nicht mehr ausüben.
Vergleiche es mit einem Schlüssel der als AN notwenig war um eine Maschine bedienen zu können. Mit der 100% Freistellung muss man diesen Schlüssel an den Nachfolger im "Job" also den der ab diesem Zeitpunkt die Maschine betreibt übergeben.
27.01.2009 um 12:13 Uhr
@Rocker
...noch ein Beispiel, der AN der vor der Freistellung als Hauptkassierer den Zahlencode des Tresor kannte/ hatte, kann und darf diesen nun als 100% freigestelltes BRM nicht mehr haben.
Er hat keine Notwendigkeit und keinen Anspruch aus der zu erbringenden Arbeitsleistung/-schuld mehr hierfür.
Aber der AG muss ihm die Rechte einräumen welche er benötigt um seine Aufgaben gem. BetrVG als BRM wahrnehmen zu können. Also BRM muss man z.B. die Möglichkeit haben mit dem internen Mailsystem alle AN ansprechen zu können. Also auch Zugriff auf das komplette Mailadressbuch des Betriebes.
27.01.2009 um 19:02 Uhr
@USCHI
das mit dem adressbuch sieht das BAG aber anders....
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