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Standortgefährdung durch hohen Krankenstand, AG reagiert nicht.

N
NordBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe da mal eine verzwickte Frage: Unsere Firma wurde vor kurzem Verkauft und wir haben einen neuen Eigentümer. Unsere Firma besthet aus verschiedenen Standorten. Unser Standort hat zur Zeit einen sehr hohen Krankenstand (eigentlich schon seit Jahren...). Leider hat der bisherige Arbeitgeber nichts gegen diesen hohen Krankenstand getan, es gab weder Krankenrückkehrgespräche, noch werden BEM Gespräche geführt. Nun sehen wir nach der Übernahme bzw. dem Verkauf unseren Standort gefährdet aufgrund des hohen Krankenstandes. Wir haben den Arbeitgeber jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, etwas dagegen zu tun, aber leider beißen wir da auf Granit. Gibt es gesetzliche Mögichkeiten den AG dazu zu zwingen, den § 84 Abs. 2 SGB IX auszuführen (ggf. auch mit Titel). gibt es dazu die Möglichkeit, den Arbeitgeber (bzw. die entsprechenden Stellen diesbezüglich zu verklagen das hier wissentlich den Standort gefährdet wird?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

16.04.2015 um 17:17 Uhr

Ich denke, das die von Dir genannten Gespräche nicht unbedingt zielführend sind. Insbesondere nicht beim Krankenrückkehrgespräch, das ja eher auf Druck ausüben als auf Behebung betrieblicher Faktoren ausgerichtet ist.

Habt Ihr denn überhaupt BVs zu diesen Themen?

Richtiger wäre da schon eher die Gefahrenanalyse aus dem ArbSchG (§§ 5+6 ArbSchG). Über die Art der Durchführung ist der BR in der Mitbestimmung.

Ansonsten solltet Ihr vom § 92a BetrVG gebrauch machen und dem AG entsprechende Vorschläge zur Arbeitsplatzsicherung machen.

N
NordBR

16.04.2015 um 17:38 Uhr

Wir haben eine BV zur Arbeitsplatzsicherung. Allerdings haben wir auch konkurrenz im neuen eigenem Haus. Zudem haben wir auch viele befristet Beschäftigte als auch Leiharbeitnehmer (hier ist es ein leichtes, diese Verträge auslaufen zu lassen).

Wir hätten gerne ein Mittel, mit dem wir unseren Arbeitgeber dazu zwingen können die BEM-Gespräche zu führen um den Krankenstand zu senken (bzw. zumindest der großen Konzernmutter zu zeigen, das etwas getan wird). Bevor überhaupt eine Idee aufkommen könnte, unseren Laden irgendwann doch zu verlegen oder zu schließen.

W
Widder

16.04.2015 um 17:48 Uhr

Ich denke mit BEM kommt ihr hier nicht wirklich weiter. Mit BEM - Gesprächen senkt sich nicht automatisch der Krankenstand. Macht ihr denn viel Mehrarbeit, oder habt ihr wenig Aufträge, da euer AG ja "sein" Geschäft am laufen halten muss. Das muss ja auf irgendeine Art und Weise geschehen.

Gibt es seinen GBR/KBR ?

Ich denke da krankt es an anderen Stellen

N
NordBR

16.04.2015 um 18:09 Uhr

Ja das stimmt, es krankt an anderen Stellen, aber eine Stelle ist auch unsere leider unfähige Betriebsleitung bzw. die völlig unfähige HR Abteilung. Der GBR/KBR kann da nicht viel machen, in den anderen Standorten gibt es diese Problematik leider nicht und die verstehen es auch nicht. Wir möchten ja lediglich den AG zwingen, überhaupt etwas zu tun. Seit Jahren reden wir uns den Mund fusselig, aber nichts passiert. Wir haben es auch immer so hingenommen da von AG Seite aus kaum eine Kündigung aus Krankheitsgründen möglich ist. Nun müssen wir aber für die neue große Mutter zusehen, das auch wir zeigen, wege zu finden um speziell unseren Standort auch finanziell wieder besser dastehen zu lassen. Und wir kennen leider unsere Pappenheimer in der Firma. Mit einem BEM-Gespräch würden wir schon einige von denen auffangen können und dazu veranlassen, doch wieder öfter zu erscheinen.......(unser bisheriger AG hat das Thema leider komplett vernachlässigt und es ist schon fast zur Mode geworden, alle paar Wochen mal ein paar Tage "krank" zu feiern)........ Ich möchte hier nicht wie ein AG klingen, aber auch mich nervt es, wenn irgendwann der ganze Standort in Frage gestellt wird, weil der Krankenstand so hoch ist und der Wasserkopf nichts getan hat......

W
Widder

16.04.2015 um 19:15 Uhr

Ich kann deine Sorgen schon verstehen, weiß aber immer noch nicht wie ihr euer tägliches Arbeitspensum erledigt.

Dann würde ich mal bei dem Boss der großen Mutter aufschlagen, und die ganze Problematik vorbringen. Die Produktivitäten sind doch unteinander vergleichbar, zumindest wenn es sich um einen Konzern handelt.Habt ihr einen solchen Vergleich? Gibt es einen Benchmark? Wie ist denn die Kostenentwicklung, steigen z.B. die Fixkosten extrem?

Fragen über Fragen...

P
PeterPaula

17.04.2015 um 11:53 Uhr

Was sagen denn die AN zu den Belastungen die durch den erhöhten Krankenstand entstehen? Habt Ihr schon darüber nachgedacht Überlastungsanzeigen zu verteilen? Sammelt die einige Monate und Euer AG kann Euch dann zumindest nicht vorwerfen durch Eigenschuld den Standort zu vernachlässigen, mit den möglichen genannten Folgen. Hilft Euch zwar jetzt nicht in den Fragen der Ängste bezüglich der Zukunft Eures Standortes weiter, kann Euch aber bei Gesprächen mit dem Eigentümer helfen ;)

K
Kölner

17.04.2015 um 12:49 Uhr

In diesem Fall würde ich über BEM (als BR!) gar nicht erst nachdenken. Denn sonst hat der AG mit den kranken AN doch ein leichteres Spiel als aktuell.

Wie wäre es mit § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und schlagt mal geeignete BVs vor, damit das alles mal deutlich wird, was der BR zum Erhalt des Arbeitsplatzes/Betriebsteiles tut. Tatsächlich stimmt auch: Der BR muss hier nichts beweisen.

Und: ...GBR weiterhin bearbeiten um ihn einzuschalten!

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