Erstellt am 01.10.2009 um 12:18 Uhr von klinik
Habt Ihr als BR dazu schon eine betriebsvereinbarung gemacht? Eine BV bringt mehr Rechte für den Beschäftigten als ein Flyer! Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
Erstellt am 01.10.2009 um 12:55 Uhr von susis
klinik
nein keine BV in sicht. Aber dennoch würden wir gerne den Mitarbeitern etwas an die hand geben.
Schön wären Sticjworte und eben nicht > MBR nach 87§.
Erstellt am 01.10.2009 um 13:13 Uhr von DonJohnson
Susis
Also so ein Flyer habe ich auch nciht. Wir haben in der Tat auch eine BV darüber abgeschlossen. In dieser ist alles geregelt...
Vielleicht solltet ihr auch mal darüber nachdenken
Erstellt am 01.10.2009 um 13:20 Uhr von Galaxy
@susis
google mal nach "Grundsätze Urlaub", ergänze dieses durch Regelungen die durch einen für euch evtl. gültigen TV zusätzlicher Bestandteil sind und dann macht euch in eurem Gremium BR mal die Arbeit, dieses alles in die Form einer BV zu gießen. Dann nehmt ihr diesbezüglich Verhandlungen mit eurem AG darüber auf und verabschiedet diese BV.
Das macht genausoviel Arbeit wie einen Flyer zu erstellen, ist nur sinnvoller.
Erstellt am 01.10.2009 um 13:39 Uhr von Petrus
@susi: Ich deute mal Dein "keine BV in Sicht" als "Würde der ArbGeb nicht mal im Traum freiwillig unterschreiben". Eine solche von allen hier wärmstens empfohlene BV ist notfalls per Einigungsstellenverfahren erzwingbar. Also fordert den ArbGeb zu Verhandlungen auf. Lehnt er ab, wirds für ihn teuer.