Regelung der Arbeitszeit bei Geschäftsreise ins Ausland
Guten Morgen liebe Betriebsrats-Kolleg-/innen,
heute habe ich mal eine Frage zu Dienstreisen.
Eine Kollegin war für 10 Tage - zusammen mit dem Geschäftsführer - im Ausland. Dort gab es einen geplanten Tagesablauf (ähnlich Arbeitszeit) und zusätzlich oftmals auch noch Gespräche, die am Abend mit Personen von anderen Firmen / Institutionen stattfanden.
Nun teilte die Kollegin mir heute mit, dass ihr für die 10 Tage 10 x 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet wurden... also die normale Arbeitszeit (40-Std.-Woche).
Wir haben leider keine Regelung zu dieser Situation, da das bisher bei uns nicht vorkam... wird aber zukünftig ab und zu schon mal vorkommen.
Wie ist das bei Euch geregelt? Werden bei Euch auch z.B. die dienstlichen Abendgespräche zeitlich angerechnet?
Danke und schöne Grüße, imebro
Community-Antworten (1)
17.07.2015 um 11:24 Uhr
dienstlichen Abendgespräche<
werden bei uns - nach hitziger Diskussion - als Arbeitszeit gewertet. Es werden ja dienstliche Gespräche geführt und die Anwesenheit ist Pflicht.
Der AG hält dagegen, dass der AN ja dann auch noch das Abendessen und Getränke bekommt - also eigentlich doch von "Abendbelustigung" auszugehen ist. Natürlich ist das nicht haltbar.
Ein wenig Kompliziert wird es mit der Bewertung des Endpunktes - also da, wo z.B. in der Hotelbar der dienstliche Charakter in den Freizeitcharakter übergeht.
Wir haben uns bei Abendveranstaltungen dieser Art auf bis zu 2 Std. Arbeitszeit geeinigt (aber nicht mehr als 10 Std./ Tag)
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