Rolle Rückwärts Verlagerung Teilbetrieb ins Ausland und zurück - Recht auf Wiedereinstellung zu klagen?
Vor einem Jahr wurde ein Teilbetrieb ins Ausland verlegt. Viele MA haben das Unternehmen verlassen müssen, wieder andere haben einen Folgevertrag im Ausland angenommen. Nun meine Frage:
Gibt es eine Zeitspanne, nachdem ein Unternehmen sagen kann, wir kommen mit dem Teilbetrieb wieder nach Deutschland zurück, ohne dass die gekündigten MA eine rechtliche Grundlage haben dieses anzufechten und auf Wiedereinstellung zu klagen?
Diese Frage wurde mir als BR von MA gestellt, die nun im Ausland arbeiten und gerne wieder in Deutsland arbeiten wollen.
Community-Antworten (6)
27.05.2008 um 16:36 Uhr
@ Daxten, gab es damals einen Sozialplan/Interessensausgleich, wie ist es den gegebenfalls da geregelt?
27.05.2008 um 17:27 Uhr
@ pirat
soweit ich mich erinnern kann haben wir das im Sozialplan nicht geregelt. Ich weiss jedenfalls noch, dass alle Forderungen der MA bis Ende 2007 abgeschlossen sein mussten. Ich werde das aber noch mal checken.
Gibt es denn da eine gesetzliche Regelung oder zumindest ein Urteil?
27.05.2008 um 19:27 Uhr
@ Daxten mir einer gesetzl. Regelung/Urteil kann ich dir nicht dienen..... In unserem momentan bestehenden Sozialplan haben wir verankert... Neben den klassischen Abfindung... gibt es als Instrument moderner Beschäftigungspolitik auch eine Transfergesellschaft die durch Qualifizierung sicherstellt, dass die Entlassenen nach einem "Qualifizierungsupdate" wieder einen Arbeitsplatz finden....der für alle diejenigen MA bevorzugt Anwendung findet, wenn der AG in irgendeiner Form´, eine Rückverlagerung oder Personalbedarf anmeldet. Zeitlich begrenzt auf 24 Monate mit der Option auf Verlängerung. Man kann ja nie wissen....
27.05.2008 um 19:37 Uhr
@ pirat ok, das hilft mir schon mal weiter. So eine Transfergesellschaft haben wir nicht verankert, jedoch gab es dirverse Programme für die MA, damit sie einen neuen Arbeitsplatz finden, was mittlerweile auch bei jedem der Fall ist. Trotzdem wäre es interessant zu wissen, ob das bei anderen Firmen vielleicht schon mal der Fall war, dass eine Rückverlagerung ansteht und dann der entlassene MA rechtliche Schritte einleitet. Davon abgesehen könnte ich mir vorstellen, dass unser AG natürlich auf MA zurückgreift, die die entsprechende Qualifikation und das Know-How mitbringen und da sind nun mal die "alten" MA zu bevorzugt.
28.05.2008 um 00:13 Uhr
Daxten Wenn der Sozialplan abgewickelt wurde, haben die ehemaligen Mitarbeiter, wenn nichts zusätzliches ausdrücklich vereinbart, keinerlei Rechte gegenüber den ehemaligen Arbeitgeber. Würden "alte" Mitarbeiter wieder eingestellt beginnt das Arbeitsverhältnis neu. Erworbener Besitzstand aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis lebt nicht auf.
28.05.2008 um 00:42 Uhr
@ hein Erworbener Besitzstand.... wenn nichts zusätzlich vereinbart wurde! Jepp!
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