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Tarifvertrag Günstigkeitsprinzip

B
BR2226
Jan 2023 bearbeitet

Hallo

im Tarifvertrag ist strikt geregelt, unter welchen Bedingungen ein AT Gehalt möglich ist. Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal soll nun an Person X ein AT Gehalt bezahlt werden. Entspricht aber in keinster Weise den Regeln im TV (z. B. angemessene Zeit in der höchsten Stufe verbracht) Gremium tendiert dazu, hier zuzustimmen um das Personal zu gewinnen. Mein Verständnis von BR Arbeit ist die Einhaltung der Gesetze, TV, BVs usw. zu überwachen, immer im Sinne der Mitarbeiter. Kann man hier beide Augen zudrücken und das als Günstigkeitsprinzip durchgehen lassen? Meiner Ansicht nach nein, da der TV das abschließend mit dem AT regelt und eben die Bedingungen bei Person X nicht erfüllt sind.

Danke

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Community-Antworten (5)

C
celestro

05.01.2023 um 01:06 Uhr

Schauen wir mal nach dem Wort ...:

"Günstigkeitsprinzip:

Nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) darf von den Regelungen eines Tarifvertrages nur abgewichen werden, sofern das im Tarifvertrag selbst – durch so genannte Öffnungsklauseln – ausdrücklich vorgesehen ist oder die Abweichung ausschließlich zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgt. Dieses Günstigkeitsprinzip folgt aus dem normhierarchischen Vorrang des Tarifvertrages vor den Regelungen rangniederer Vorschriften (z. B. Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Arbeitsvertrag, betriebliche Übung). Das Günstigkeitsprinzip stellt damit einen wirksamen Schutz der Tarifbeschäftigten vor nachteiligen einzelvertraglichen und betrieblichen Regelungen dar."

würdest Du nach diesem Text an Deinem "Nein" noch festhalten wollen?

C
Catweazle

05.01.2023 um 01:33 Uhr

Wenn Person X kein Gewerkschaftsmitglied ist findet der TV keine Anwendung. Meine Frage: Muss trotzdem nach TV eingruppiert werden?

B
BR2226

05.01.2023 um 06:50 Uhr

Cool, Tarifvertragsgesetz kannte ich bisher nicht. Frage mich nur, wieso im TV ein AT Gehalt höher der letzten Stufe geregelt ist, wenn es lt. §4 Abs. 3 ja zu Gunsten des AN trotzdem umgesetzt werden kann, obwohl die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Ansonsten werden bei uns alle, egal ob Mitglied oder nicht, nach TV eingestellt

C
celestro

05.01.2023 um 11:48 Uhr

Naja ... der TV regelt halt, unter welchen Bedingungen der AG Dir etwas gewähren MUSS. Das sagt nicht ausdrücklich, das der AG Dir diesen "Vorteil" nicht von sich aus auch schon früher gewähren DARF.

P
paula

05.01.2023 um 19:37 Uhr

es ist immer die Frage, ob sich lohnt hier für eine niedrigere Vergütung zu kämpfen. Ich würde es eher nutzen und versuchen für Kollegen in einer vergleichbaren Situation eine Anhebung zu erreichen Und noch einen Schwank aus meiner alten Firma, der zeigt, dass Eingruppierung nur die halbe Miete ist: GF wollte damals seinen Schwager als Pförtner einstellen. Die tarifliche Eingruppierung war korrekt, aber es gab eine individuelle monatliche Zulage, die fast so hoch war wie das Gehalt. Der BR ist in 2 Instanzen gescheitert. Schließlich eine individuelle Zulage....

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