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Günstigkeitsprinzip

M
Melfice
Aug 2024 bearbeitet

Mal angenommen, in einer BV für Arbeitszeit steht, dass alle Überstunden für Personen die über der Renten BBG verdienen mit dem Gehalt abgegolten sind, bzw. gar nicht erst aufgebaut werden. Dann schlägt doch eine Regelung im Arbeitsvertrag, dass Überstunden per Arbeitszeit oder Geld abgegolten werden die vorstehende gemäß dem Günstigkeitsprinzip?

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Community-Antworten (9)

C
celestro

28.08.2024 um 22:45 Uhr

"dass alle Überstunden für Personen die über der Renten BBG verdienen mit dem Gehalt abgegolten sind, bzw. gar nicht erst aufgebaut werden. "

Denke nicht, das so eine Regelung überhaupt gültig ist.

K
Kehler

29.08.2024 um 09:28 Uhr

Der passus ist nicht rechtens, es muss eine Stundenzahl drin stehen. Pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abzugelten geht nicht.

(Az. 5 AZR 517/09) (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG)

R
Rakshazar

29.08.2024 um 10:20 Uhr

@Kehler

Das ist nicht ganz richtig. Bei oberen Verdiensten ist dieser Passus durchaus in Ordnung.

https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/ueberstunden-mit-gehalt-abgelten-nur-selten-wirksam-moeglich

K
Kehler

29.08.2024 um 10:33 Uhr

Ich glaube kaum das diejenigen die über die Renten BBG verdienen mehr als 7000 im Monat bekommen.

Und ganz ehrlich, ich hätte so einer BV nicht zugestimmt.

R
Rakshazar

29.08.2024 um 10:50 Uhr

Glauben ist nicht wissen und das ist auch völlig irrelevant. Fakt ist, das es in Ordnung ist.

K
Kehler

29.08.2024 um 10:52 Uhr

jaja

für mich ist was anderes irrelevant.

R
Rakshazar

29.08.2024 um 11:00 Uhr

Du weißt aber schon, das wir uns hier Im Arbeitsrecht befinden, welches auf Fakten basiert? Fakten haben nichts mit Meinungen oder Glauben zu tun. Deswegen ist das was du glaubt, völlig irrelevant. Der TE hat klar geschrieben, das es eben um diese Personen geht, die über dieser Grenze liegen. Ob du das bezweifelst, das sie tatsächlich so viel verdienen, ist völlig irrelevant. Wir können nur Fakten liefern, der Glaube hat woanders Vorrang

R
Rakshazar

29.08.2024 um 11:00 Uhr

Du weißt aber schon, das wir uns hier Im Arbeitsrecht befinden, welches auf Fakten basiert? Fakten haben nichts mit Meinungen oder Glauben zu tun. Deswegen ist das was du glaubt, völlig irrelevant. Der TE hat klar geschrieben, das es eben um diese Personen geht, die über dieser Grenze liegen. Ob du das bezweifelst, das sie tatsächlich so viel verdienen, ist völlig irrelevant. Wir können nur Fakten liefern, der Glaube hat woanders Vorrang

M
Melfice

29.08.2024 um 12:12 Uhr

Vielleicht etwas zum Hintergrund: Bei einigen Kollegen über der BBG ist gerade einzelvertraglich verhandelt worden, dass die Überstunden verfallen, es dafür aber mehr Gehalt gibt. Bei allen anderen über der BBG wird das Abbezahlen der Überstunden wie oben beschrieben im AV aufgeführt.

Ziel der geplanten Regelung, dass das wegverhandeln der Überstunden nicht durch die BV kassiert wird, es gab ja mehr Gehalt dafür. Diejenigen die Überstunden im AV haben, sollen die aber nach wie vor behalten.

Um das nochmal klarzustellen, es geht nur um die Personen die über der BBG verdienen und keine leitenden Angestellten sind.

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