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Betriebsausflug bei Teilzeitanstellung

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Lumi95
Jan 2023 bearbeitet

Anfang Februar macht unser Betrieb die Teamtage außerhalb und nicht im Haus. Wir nutzen diese Tage, um unsere Arbeit zu reflektieren und den Teamzusammenhalt zu stärken. Nun haben wir in der letzten Teamsitzung darüber gesprochen und es kam die Frage auf, wie die Zeiterfassung während des Ausfluges abläuft. Unsere Leitung erklärte, dass sie die Tage noch nicht geplant hat und nicht feststünde, wie viele Stunden pro Tag an diesen Tagen als Arbeitszeit gelten. Sie hat dann aber an meinem Beispiel erklärt, dass ich bei 6 Stunden Durchschnittsarbeitszeit pro Tag für die Teamtage genau diese durchschnittliche Zeit gutgeschrieben bekomme, egal ob der Teamtag länger andauert. Die Frage, ob man die Arbeitszeit auf den Rest der Woche im Dienstplan nicht ausgleichen könnte, damit weder Minus- noch Plusstunden anfallen für alle Beteiligten, hat sie verneint. Wer länger als seine Arbeitszeit an diesen Tagen anwesend sein muss hätte nun "Pech gehabt", in ihren Worten. Wie ist das rechtlich? Ich fühle mich von ihr nicht ernst genommen und überlege nun die Personalabteilung anzurufen und dort nachzufragen.

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Community-Antworten (9)

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lolium

05.01.2023 um 07:57 Uhr

auch wenn Du in Deiner Überschrift von "Betriebsasflug" sprichst, klingt die der Text danach etwas anders. Das was Du beschreibst ist für mich kein Betriebsausflug und hat nichts mit Freitzeit zu tun. Ich sehe keinen Grund den TZ-Beschäftigen hier nur Anteilsmäßig AZ gut zu schreiben. Das wäre sicherlich ein Thema was ihr auf die Tagesordnung für euer nächstes Gespräch mit der Geschäftsleitung setzten könnt.

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takkus

05.01.2023 um 08:54 Uhr

@Lumi95: du schreibst, du arbeitest Teilzeit. Wieviel Stunden pro Tag arbeitest du denn für gewöhnlich?

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seehas

05.01.2023 um 09:10 Uhr

Wenn die Teilnahme an den Teamtagen verpflichtend ist, dann ist die Teilnahme auch Arbeitszeit.

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Lumi95

05.01.2023 um 11:21 Uhr

Ich arbeite durchschnittlich 6 Stunden am Tag. Ja, eventuell war Betriebsausflug der falsche Begriff, wir machen einen Ausflug.

Dass die Teilnahme verpflichtend ist ist kein Problem. Den Link habe ich auch schon gefunden und mir ist auch klar, dass ich für Ausflüge usw. keine Überstunden gutgeschrieben bekomme, da Teilzeitbeschäftigte nicht bevorteilt werden sollen.

Ich finde aber nirgendwo eine allgemeine Regelung für diesen Fall. Mein Eindruck ist, dass ich nach 6 Stunden aufstehen könnte und in die Freizeit gehen könnte, allerdings kommt mir das auch albern vor. Gibt es dafür Gesetze?

M
Moreno

05.01.2023 um 11:29 Uhr

Du wirst doch nicht bevorteilt. wenn Du an diesem Tag die selbe Arbeitszeit hast wie eine Vollzeitkraft steht Dir auch selbe Stundenzahl zu!

C
celestro

05.01.2023 um 11:38 Uhr

"Ich finde aber nirgendwo eine allgemeine Regelung für diesen Fall. Mein Eindruck ist, dass ich nach 6 Stunden aufstehen könnte und in die Freizeit gehen könnte, allerdings kommt mir das auch albern vor. Gibt es dafür Gesetze?"

Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn klar ist, was genau für eine Art dieser Ausflug ist. Ist es ein Betriebsausflug, dann habe ich Dir die Regeln gepostet bzw. Du laut eigener Aussage sie selbst gefunden.

Wie schon erwähnt wurde, gibt es Hinweise in Deiner Beschreibung, die eher Richtung "Arbeit" gehen und dann wäre das einfach nur Arbeitszeit. Wo die Arbeit stattfindet ist völlig egal ... wenn der AG so einen "Teamtag" nicht in der Firma stattfinden lässt, sondern außerhalb, dann muss er halt die ganzen Stunden bezahlen. Und eben auch 8 oder 9 Stunden, auch wenn der AV normalerweise nur 6 Stunden an dem Tag vorsieht.

L
lolium

05.01.2023 um 13:15 Uhr

"Dass die Teilnahme verpflichtend ist ist kein Problem" - Das ist aus meiner Sicht der entscheidende Passus - Die Teilnahme ist verpflichtend und damit AZ!

"Mein Eindruck ist, dass ich nach 6 Stunden aufstehen könnte und in die Freizeit gehen könnte" - ja genau das kannst Du tun, wenn der der AG die Zeit drüber hinaus nicht als AZ anerkennen möchte.

"allerdings kommt mir das auch albern vor." - das kann ich gut verstehen, ist auch etwas schräg. Der AG machte Teamtage um den Teamzusammenhalt zu stärken. Das finde ich übrigens ein lobenswertes Agebot!! Aber die VZ-Mitarbeiter dürfen das im Rahmen ihrer AZ und die TZ-Beschäfigten sorgen in ihrer Freizeit für den Teamzusammenhalt, oder sagen nach 6 Std. : macht mal ohne mich/uns weiter. Das sind keine idealen Vorraussetzungen.

"Ich finde aber nirgendwo eine allgemeine Regelung für diesen Fall.""Gibt es dafür Gesetze?" - Sowas wie: Teamtage ist Arbeitszeit wirst Du woh in keinen Gesetz finden.

Rechtsgrundlagen sind: Arbeitsvertrag, BVs, Dienst/Einsatzpläne, Mitbestimmung,

Wie Du Deine Freizeit verbringst liegt auserhalb des Einflussbereichs Deines AG.

I
IlkaB

05.01.2023 um 15:16 Uhr

Wie soll denn die Lösung für Teilzeitmitarbeiter aussehen, die an dem Tag der Veranstaltung nicht arbeiten? In der Regel haben die ja gute Gründe dafür und können ihren freien Tag nicht nach Belieben verschieben.

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