Betriebsausflug Teilnahme mitfahren oder Urlaub oder Mehrstundenabbau - ist dies rechtens?
hallo,
unser betrieb macht einen betriebsausflug an einem werktag. unsere gf hat eine mitteilung herausgegeben, in der steht, dass man mitfahren muss oder urlaub oder mehrstundenabbau nehmen muss. ist dies rechtens?
Community-Antworten (6)
04.07.2007 um 11:27 Uhr
Moin yabadabduuuu,
lies dies:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebsausflug-Verpflichtung-des-AN-Urlaub-zu-nehmen-__f4948.html
04.07.2007 um 12:44 Uhr
danke SSGG,
aber das ist leider nicht ausreichend. unsere gf hat für diesen tag uach noch betriebsschließung bekanntgegeben. meineserachtens hätte frühzeitig (3 Monate vorher) eine dienstanweisung der gf kommen müssen um den Urlaubsgesetz genüge zu tun; und nicht erst eine woche vorher.
liege ich da richtig ???
04.07.2007 um 12:55 Uhr
@yabadabduuu Neben der Tatsache, dass man sich mit der Nichtteilnahme an einer organisierten Fröhlichkeit extrem "beliebt" macht, kann man die ganze Nichtteilnahme auch noch mit einem "IN-ANNAHMEVERZUG-SETZEN-DES-AG" krönen.
Die Zukunft gehört Dir.
04.07.2007 um 13:03 Uhr
Wie steht denn der Betriebsrat dazu ?
04.07.2007 um 13:04 Uhr
Moin yabadabduuuu, die Aussage war doch eindeutig....
Der AG kann nicht Firma schließen......er kann aber den nicht Teilnehmenden natürlich unter Lohnfortzahlung ein freien Tag geben, wenn diese nicht arbeiten sollen.
04.07.2007 um 13:13 Uhr
ich sehe es eher wie Kölner...
mich würde aber mal interessieren wie Du auf die 3 Monate nach BUrlG kommst.... auch wenn es mit dem Fall hier wohl gar nichts zu tun hat
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