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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsausflug Teilnahme mitfahren oder Urlaub oder Mehrstundenabbau - ist dies rechtens?

Y
yabadabduuuu
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

unser betrieb macht einen betriebsausflug an einem werktag. unsere gf hat eine mitteilung herausgegeben, in der steht, dass man mitfahren muss oder urlaub oder mehrstundenabbau nehmen muss. ist dies rechtens?

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Community-Antworten (6)

Y
yabadabduuuu

04.07.2007 um 12:44 Uhr

danke SSGG,

aber das ist leider nicht ausreichend. unsere gf hat für diesen tag uach noch betriebsschließung bekanntgegeben. meineserachtens hätte frühzeitig (3 Monate vorher) eine dienstanweisung der gf kommen müssen um den Urlaubsgesetz genüge zu tun; und nicht erst eine woche vorher.

liege ich da richtig ???

K
Kölner

04.07.2007 um 12:55 Uhr

@yabadabduuu Neben der Tatsache, dass man sich mit der Nichtteilnahme an einer organisierten Fröhlichkeit extrem "beliebt" macht, kann man die ganze Nichtteilnahme auch noch mit einem "IN-ANNAHMEVERZUG-SETZEN-DES-AG" krönen.

Die Zukunft gehört Dir.

R
Rollie

04.07.2007 um 13:03 Uhr

Wie steht denn der Betriebsrat dazu ?

S
SSGG

04.07.2007 um 13:04 Uhr

Moin yabadabduuuu, die Aussage war doch eindeutig....

Der AG kann nicht Firma schließen......er kann aber den nicht Teilnehmenden natürlich unter Lohnfortzahlung ein freien Tag geben, wenn diese nicht arbeiten sollen.

P
paula

04.07.2007 um 13:13 Uhr

ich sehe es eher wie Kölner...

mich würde aber mal interessieren wie Du auf die 3 Monate nach BUrlG kommst.... auch wenn es mit dem Fall hier wohl gar nichts zu tun hat

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