Bei uns hat der BR, der bis April 2014 aktiv war, eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit unterschrieben. Wir haben (noch) eine 38,5 Std Woche und lt. BV darf der AG die Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 5 Std erhöhen oder mindern.
Nun meine Frage als neues BR Mitglied:
Darf der AG das OHNE Zustimmung vom BR auch? denn das ist in der BV leider nicht geregelt.
Wo kann ich das evtl. nachlesen?

LG
ein hoffnungsvolles BR Mitglied ;-)

der genaue wortlaut in der BV "Entsprechend der tarifvertraglichen Regelung darf die maximale Abweichung von der tariflichen Arbeitszeit plus/minus 5 Std pro Woche betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit der oben genannten Arbeitsbereiche kann somit im Bedarfsfall zwischen 33,5 und 43,5 Std liegen."