Erstellt am 15.07.2015 um 17:20 Uhr von Pickel
Deine Frage ist leider etwas unverständlich.
Grundsätzlich darf der AG Ü-Std nur mit Zustimmung des BR ansetzen. Und genau die ist per BV ja in diesem Rahmen erfolgt.
Erstellt am 15.07.2015 um 17:25 Uhr von Pjöööng
Um das beurteilen zu können, müsste man schon den genauen Text dieser BV kennen.
"... lt. BV darf der AG die Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 5 Std erhöhen oder mindern."
Da könnte es z.B. nur um die Führung von Arbeitszeitkonten gehen,, vielleicht aber auch um Vergütungsregelungen, möglicherweise sind damit aber auch diese Plus/Minusstunden bereits genehmigt. Ohne den Text der Vereinbarung kann das niemand beurteilen.
Erstellt am 15.07.2015 um 17:56 Uhr von moreno
Wenn etwas in einer BV nicht oder unzureichend geregelt ist dann solltet ihr den AG auffordern dies nachträglich zu verhandeln oder notfalls die BV kündigen.
Erstellt am 15.07.2015 um 18:01 Uhr von Globus
"darf der AG die Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 5 Std erhöhen oder mindern."
ich hoffe das steht da nciht so drin, weil wenn, und es keinen weiteren Zusatz gibt, hat der BR in der Tat sein Mitbestimmungsrecht (warum auch immer) per BV in dieser angelegenheit beschnitten...
Sollte dann schnellstmöglich gekündigt (und verhandelt) werden....
Erstellt am 15.07.2015 um 18:03 Uhr von gironimo
So wie ich viele BVs kenne, habt Ihr wahrscheinlich dem AG freien Spielraum gelassen - der BR also nicht mehr zustimmen muss.
Aber lest noch einmal genau Euren Text.