Arbeitszeit lt.BV
Bei uns hat der BR, der bis April 2014 aktiv war, eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit unterschrieben. Wir haben (noch) eine 38,5 Std Woche und lt. BV darf der AG die Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 5 Std erhöhen oder mindern. Nun meine Frage als neues BR Mitglied: Darf der AG das OHNE Zustimmung vom BR auch? denn das ist in der BV leider nicht geregelt. Wo kann ich das evtl. nachlesen?
LG ein hoffnungsvolles BR Mitglied ;-)
der genaue wortlaut in der BV "Entsprechend der tarifvertraglichen Regelung darf die maximale Abweichung von der tariflichen Arbeitszeit plus/minus 5 Std pro Woche betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit der oben genannten Arbeitsbereiche kann somit im Bedarfsfall zwischen 33,5 und 43,5 Std liegen."
Community-Antworten (5)
15.07.2015 um 19:20 Uhr
Deine Frage ist leider etwas unverständlich.
Grundsätzlich darf der AG Ü-Std nur mit Zustimmung des BR ansetzen. Und genau die ist per BV ja in diesem Rahmen erfolgt.
15.07.2015 um 19:25 Uhr
Um das beurteilen zu können, müsste man schon den genauen Text dieser BV kennen.
"... lt. BV darf der AG die Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 5 Std erhöhen oder mindern."
Da könnte es z.B. nur um die Führung von Arbeitszeitkonten gehen,, vielleicht aber auch um Vergütungsregelungen, möglicherweise sind damit aber auch diese Plus/Minusstunden bereits genehmigt. Ohne den Text der Vereinbarung kann das niemand beurteilen.
15.07.2015 um 19:56 Uhr
Wenn etwas in einer BV nicht oder unzureichend geregelt ist dann solltet ihr den AG auffordern dies nachträglich zu verhandeln oder notfalls die BV kündigen.
15.07.2015 um 20:01 Uhr
"darf der AG die Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 5 Std erhöhen oder mindern."
ich hoffe das steht da nciht so drin, weil wenn, und es keinen weiteren Zusatz gibt, hat der BR in der Tat sein Mitbestimmungsrecht (warum auch immer) per BV in dieser angelegenheit beschnitten...
Sollte dann schnellstmöglich gekündigt (und verhandelt) werden....
15.07.2015 um 20:03 Uhr
So wie ich viele BVs kenne, habt Ihr wahrscheinlich dem AG freien Spielraum gelassen - der BR also nicht mehr zustimmen muss.
Aber lest noch einmal genau Euren Text.
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