Freistellung die 2te - Aushilfen wird angeboten sich bei Zeitarbeitsfirma XY zu bewerben und um dann wieder bei uns anzufangen?
Hallo, nachdem wir jetzt auf 199 MA gekommen sind, will die GL jetzt zusätzlich alle geringfügig Beschäftigten (aushilfen) kündigen. Den Aushilfen wird angeboten sich bei Zeitarbeitsfirma XY zu bewerben und um dann wieder bei uns anzufangen. Das Besondere an der Sache ist, das den Aushilfen angeboten wird, wenn sie wechseln, das sie 1 Jahr garantiert wieder bei uns arbeiten, bei demselben Einkommen. Frage 1: Für die Freistellung (Anzahl der MA) zählt doch der Tag der Antragstellung/Beschlußfassung? Frage 2: Fällt das Angebot der GL an die Aushilfen nicht schon unter verdeckte Arbeitsvermittlung?
Gruß Stefan
Community-Antworten (6)
20.02.2007 um 16:27 Uhr
was die Freistellung angeht:
ihr dürft nicht vergessen, dass Ihr auch eine Prognoseentscheidung treffen müßt. Das bedeutet, dass Ihr anstehende Austritte berücksichtigen müßt, wenn es sich um eine dauerhafte reduzierung der Beschäftigtenzahlen handelt.
Also es ist nicht ganz so einfach
20.02.2007 um 16:33 Uhr
@paula Wir waren zum Zeitpunkt der Wahl (2006) 224 MA. Durch Umstrukturierung und nicht Verlängern von Befristungen sind wir jetzt knapp unter 200. Alle weiteren Maßnahmen der GL werden nur gemacht um uns unter Druck zu setzen und den Antrag auf Freistellung zurück zunehmen. Ich weiß wir hätten den Antrag direkt nach der Wahl stellen sollen. Allerdings haben wir da noch keinen Bedarf gesehen.
20.02.2007 um 16:41 Uhr
"Die Sache mit der Freistellung liegt erst mal beim Anwalt. Die Frage ist nur ob es ein Einigungsstellenverfahren wird, oder vor das Arbeitsgericht geht, da die GL das Personal anders zählt und den Anspruch ablehnt, da sie nur auf 199 MA kommen." >> Erstellt am 14.02.2007 - von Stefan ZG
Hallo Stefan,
sorry, aber Ihr fangt jetzt in meinen Augen an herumzuhampeln! Lasst den Anwalt machen, sammelt alle Argumente die für eine Freistellung sprechen (ohne Euch an die magische Zahl 200 zu klammern) und lasst entweder die Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht entscheiden.
Gruß Fayence
20.02.2007 um 20:07 Uhr
Okay, das ganze liegt beim Anwalt, ich bin vielleicht jetzt etwas übermotiviert. Aber was ist mit den Aushilfen? Können die das so machen.
Gruß
Stefan
20.02.2007 um 20:37 Uhr
Hallo Stefan,
ich glaube, Du BIST in dieser Sache derzeit etwas übermotiviert! ;-))
20.02.2007 um 20:54 Uhr
"um einen zeitweiligen Bedarf an zusätzlichen" Die Aushilfen sind teilweise schon Jahre im Unternehmen.
"unbefristet auf 400€ Basis eingestellt" Sind alle auf 400 Eurobasis eingestellt.
ICH BIN ÜBERMOTIVIERT
Aber ich finde das alles ungerecht.
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