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Arbeitszeit für AN

K
keinahnung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ein AN hat ein Gespräch mit dem Betriebsrat außerhalb ihrer Arbeitszeit (Nachtdienstkraft). Jetzt ging das Gespräch 2 1/2 Stunden . Wie ist es Generell bei Gesprächen außerhalb der Arbeitszeit: Arbeitszeit oder keine Arbeitszeit ? (Ging natürlich um die Arbeit) und wie ist es in deisem Fall?

Viel Dank für Antworten

1.47002

Community-Antworten (2)

A
Angie

15.07.2015 um 14:49 Uhr

Für den AN ist dieses Gespräch keine Arbeitszeit. Wenn Du aber als BR außerhalb deiner Arbeitszeit zum Gespräch mit einem AN (z.B. hier in die Nachtschicht) gehst, bekommst Du diese Zeit als Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 37 Abs. 3 BetrVG erstattet.

LG Angie

G
gironimo

15.07.2015 um 18:04 Uhr

Bestand keine Möglichkeit, dieses Gespräch in der Arbeitszeit zu führen. Wenn es so war (Schichtdienstproblematik) läge ein betrieblcher Grund vor (genau prüfen).

Ansonsten - auch AN sind berechtigt während der Arbeitszeit den BR aufzusuchen. § 39 Abs. 3 BetrVG: Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.

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