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Betriebliche Übung bei Arbeitszeitkonten

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TommySenna
Jan 2018 bearbeitet

Betriebliche Übung? Gilt eine betriebliche Übung auch nur für einen Teil der Belegschaft,oder muss es die gesamte Belegschaft angehen.Es geht um Arbeitszeitkonten die jetzt abgeschafft werden sollen.Die GL meint es wäre keine betriebliche Übung.Die einzelen AN möchte diese Zeitkonten gerne behalten.Die AN besitzen diese Konten schon länger als 7 Jahre.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.07.2014 um 13:33 Uhr

Wie denn abschaffen?

Die AN haben doch zumindest Ansprüche auf die angesparten Zeiten. Ansonsten sind ArbZeitkonten doch mitbestimmungspflichtig. Eine Kündigung der BV führt doch zur Nachwirkung, bis eine neue Abmachung getroffen wurde.

Also E-Stelle?

Auch sehe ich individualrechtliche Ansprüche - hierzu würde ich einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG / § 40 BetrVG) hinzuziehen, um die Folgen des Wegfalls der BV zu klären. Am Besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

P
paula

02.07.2014 um 20:02 Uhr

es gibt aber keinen (individualrechtlichen) Anspruch aus betrieblicher Übung, dass es in einem Betrieb ein AZ-Konto gibt. Steht was in den Arbeitsverträgen? Oder will der AG hier plötzlich Vertrauensarbeitszeit einführen?

Ansonsten ist der BR hier in der Uhr! tut was!

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