Betriebliche Übung bei Betriebsruhe - Wenn ein MA nicht mehr genug Urlaub hat kann dann unbezahlt auf Anordnung freigestellt werden?
betriebliche Übung, ist eine betriebliche Übung auch eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer ? Seit 9 Jahren haben wir am 24.und 31.12 jeweils zu. Bisher hatten wir Urlaub im Disporecht nun durch TV nicht mehr. Wenn nun ein Mitarbeiter nicht mehr genug Urlaub hat für einen der Tage kann dann unbezahlt auf Anordnung Freigestellt werden? Wir haben 2 Wochen zu wo auch eine unbezahlte Freistellung möglich ist aber keineswegs zum Zwang werden darf. Sie leiten ihren Anspruch auf die betriebliche Übung ab. Ich habe doch recht mit niemal, oder ?
Community-Antworten (2)
03.12.2008 um 17:21 Uhr
Torsten, nein, eine unbezahlte Zwangsfreistellung gibt es nicht. Guck mal § 615 BGB, da wird Dir geholfen.
04.12.2008 um 16:58 Uhr
Um Lottes antwort noch ein bisschen mit Argumenten zu untermauern: Urlaub ist genehmigungspflichtig - wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in entsprechendem Umfang Urlaub gewährt hat - und dann am Ende den Betrieb zumachen will, dann ist das sein Problem.
Andererseits unterliegen Betriebsschliessungen der Mitbestimmung. Habt Ihr einen BR? Dann soll doch der mit dem AG das regeln.
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