Erstellt am 13.07.2015 um 08:59 Uhr von gironimo
Was meinst Du genau?
Überstunden sind doch nur dann möglich, wenn der AG sie anordnet (oder stillschweigend erwartet) NACHDEM er die Zustimmung des BR eingeholt hat.
Finden bei Euch einfach Überstunden statt, liegt es an Euch, den AG aufzufordern, diese Überstunden ohne Zustimmung des BR nicht mehr zuzulassen. Tut er es nicht, müsst Ihr Eure Rechte per Gericht durchsetzen (§ 23.3 BetrVG).
Und der BR hat laut § 80 BetrVG eine Überwachungsaufgabe und damit das Recht, Arbeitszeitnachweise einzusehen (Stechuhr, Handaufschriebe usw). Ihr könnt also entsprechende Nachweise verlangen. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Gericht zu bemühen.
Die Art und Weise der Zeiterfassung ist E-Stellenfähig.
Erstellt am 13.07.2015 um 10:49 Uhr von tantefrieda
Vielen Dank für die prompte Antwort. Es geht in diesem Falle um Journalisten. Wir arbeiten neuerdings im Schichtbetrieb. Die "Tagschicht" endet um 17 Uhr. Eigentlich soll die Zeitung dann fertig sein. Ist sie aber nicht. Also bleiben die Kollegen immer länger, um den Spätdienst (ein Redakteur) zu entlasten. Sollen die einfach heim gehen?
Erstellt am 13.07.2015 um 11:08 Uhr von gironimo
Nein (sie dürften es zwar, aber dann haben sie den Ärger am Hals). Dafür gibt es den BR.
Der sollte den AG auffordern dafür zu sorgen, dass keine Mehrarbeit anfällt (und - sofern es nicht fruchtet - mit § 23.3 BetrVG drohen und notfalls auch anwenden).
Und dann müsst Ihr mit dem AG verhandeln, wie das Problem gelöst werden kann. Im Zweifel kann die E.Stelle angerufen werden.
Das Problem läßt sich nur über Euer konsequentes Auftreten lösen. Erarbeitet einen Vorschlag im Sinne des § 92a BetrVG und besteht auf eine bessere BV zum Thema Arbeitszeit.
Erstellt am 13.07.2015 um 14:05 Uhr von lebenshelfer
Hallo,
ich denke, ihr braucht mehr Personal für die zu leistende Arbeit, dann kann auch i.d.R. um 17 Uhr Feierabend gmacht werden.
Also keine Überstunden mehr genehmigen bis der AG bereit ist, ordentliche Personalbedarfsplanung zu machen.
Ciao,
h.
Erstellt am 13.07.2015 um 15:25 Uhr von pillepalleTR
"Hallo, wir möchten in unserem Verlag jetzt erstmals Überstunden dokumentieren"
Wer ist eigentlich "wir"? BR oder die Mitarbeiter?
Ist deinem AG eigentlich §16 Abs. 2 ArbZG bekannt?
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__16.html
Erstellt am 13.07.2015 um 19:19 Uhr von tantefrieda
"wir" - das sind der Betriebsrat und die Belegschaft, die sich das wünscht. Es wird ein hartes Stück Arbeit. In vielen Redaktionen gilt der Grundsatz: nach Hause gehen wir dann, wenn die Zeitung fertig produziert ist. Auch etliche Kollegen denken so.
Erstellt am 13.07.2015 um 19:34 Uhr von DummerHund
Dann fangt mal an zu überlegen warum ihr einen BR gegründet habt und was für Rechte und Pflichten ihm obliegen. Hier sind wir bei einem MUSS und nicht bei einem Wunschkonzert.
Stellt euch genau mit so breiter Brust auf wie der AG, denn ihr habt Rechte und der AG ist als BR nur euer Geschäftspartner und ist dem BR nicht befugt etwas vor zu schreiben. Die MA dürfen Wünsche äußern, der BR aber schliesst bindende Verträge ab; und das nicht nach Wunsch, sondern nach Gesetzen und Richtlinien zum Wohle des Ganzem. (siehe Griechenlandeinigung)