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Sonntagsarbeit in Teilbetreuter Jugendhilfe-Einrichtung

K
krokoko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in einer unserer Einrichtungen zur Betreuung von Jugendlichen will unser AG jetzt eine 7-Tage-Betreuung einführen. D.h. bisher wurden die Jugendlichen dort Mo-Fr betreut. Jetzt soll auch Samstag und Sonntag jemand "ein paar Stunden" da sein. Genaues was er will kann er noch nicht sagen. Er meint, die Jugendlichen seien zu sehr gefährdet, wenn sie am Wochenende nicht betreut werden. Die Einrichtung gibt es aber schon mehr als 8 Jahre. Wir vom BR können das nicht nachvollziehen. Es gibt ja eine Rufbereitschaft. Fällt so eine teilstationäre Einrichtung eigentlich unter den §10 betr. Ausnahmen vom Verbot von Sonntagsarbeit ? Die Jugendlichn leben dort für sich und nur tagsüber kommen Betreuer vorbei. Wir werden aber natürlich unser Mitbestimmungsrecht "Beginn und Ende der ARbeitszeit" nutzen. Wäre aber gut, wenn es auch sonst beonderer Genehmigung bräuchte. Kokoko

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.07.2015 um 10:22 Uhr

sicher - unter § 10 ArbZG dürfte das Fallen ( ...in ...Einrichtungen zur ...Betreuung von Personen,)

Ich würde da erst einmal die tatsächlichen Vorstellungen abwarten.

Trotzdem: spielt eine mögliche Dienstplangestaltung einmal für Euch durch. Sicher kommt Ihr zu den Schluss, dass ein paar AN mehr gebraucht werden. Diese Erwartungshaltung solltet Ihr schon einmal vorab mit dem AG besprechen.

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