Hallo zusammen!
Wir sind ein BR bei einem anerkannten Träger (AWO) der Wohlfahrtspflege.
Mehrere Kollegen arbeiten in der ambulanten Jugendhilfe, für diese wurden sogenannte
Arbeitszeitkonten angelegt mit keinerlei schriftlichen Vereinbarungen bzw. Regelungen.
Die Finanzierung dieses Arbeitsbereiches erfolgt über Abrechnung von Fachleistungsstunden
beim zuständigen Jugendamt.
Wir als BR möchten eine Betriebsvereinbarung abschließen, die Regelungen beinhaltet
für das Arbeiten nach Arbeitszeitkonten in der ambulanten Jugendhilfe!

Wer kann helfen?