Arbeitszeitkonto in der ambulanten Jugendhilfe?
Hallo zusammen! Wir sind ein BR bei einem anerkannten Träger (AWO) der Wohlfahrtspflege. Mehrere Kollegen arbeiten in der ambulanten Jugendhilfe, für diese wurden sogenannte Arbeitszeitkonten angelegt mit keinerlei schriftlichen Vereinbarungen bzw. Regelungen. Die Finanzierung dieses Arbeitsbereiches erfolgt über Abrechnung von Fachleistungsstunden beim zuständigen Jugendamt. Wir als BR möchten eine Betriebsvereinbarung abschließen, die Regelungen beinhaltet für das Arbeiten nach Arbeitszeitkonten in der ambulanten Jugendhilfe!
Wer kann helfen?
Community-Antworten (1)
03.10.2006 um 12:14 Uhr
@Jugendhilfe Die MBRs gehören zu den zentralen Rechten (Pflichten) eines BRs. Da hat sich Euer BR vor Zeiten die Butter vom Brot nehmen lassen. Diese BV ist auch erzwingbar. Allerdings erschliesst sich mir überhaupt nicht, was die Bezahlung der Fachleistungsstunden mit dem AZ-Konto zu tun haben soll.
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