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Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?

B
bine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir den zusatz geschrieben haben der BR stimmt der Sonntagsarbeit nur zu,falls die genehmigung des Gewerbeaufsichtsamt vorliegt,oder müssen wir warten mit der zustimmung bis die genehmigung da ist. Danke für die Antworten im vorraus

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Community-Antworten (4)

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MiPa

15.03.2007 um 07:05 Uhr

Guten Morgen

Das Gewerbeaufsichtsamt wird nicht zustimmen wenn der BR nicht zugestimmt hat. So ist es zumindest bei uns gewesen. Wir gehören prinzipiell nicht zu den Betrieben in denen Sonntags gearbeitet werden sollte. Nun kann ich natürlich aus deimem Text nicht erkennen, was für ein Betrieb Ihr seid... Sonntagsarbeit setzt immer wichtige Gründe voraus.

Lese bitte hierzu auch das ArbZG ab §9 Sonn- und Feiertagsruhe.

Hier dasGesetz: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000300307

P
peli

15.03.2007 um 10:09 Uhr

Guten Morgen,

wir hatten vor kurzem auch einen Antrag auf Sonn- und Feiertagsarbeit. Eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt lag zu der Zeit noch nicht schriftlich vor. Eine mündliche Zusage schon. Doch damit wir auf der sicheren Seite waren, haben wir vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes unsere Zustimmung gegeben. Diese kam dann aber nicht vom Gewerbeaufsichtsamt sondern vom Regierungspräsidium und war befristet auf anderthalb Jahre. An Eurer Stelle würde ich warten bis die schriftliche Zustimmung vorliegt, da seit ihr auf der sicheren Seite. Hätten wir nicht so ein "gutes" Arbeitsverhältnis mit der Geschäftsführung, hätten wir uns nicht allein auf die mündliche Zustimmung verlassen.

Lies dazu auch noch einmal ArbZG § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung durch. Ganz so ohne ist das mit der Sonntagsarbeit nämlich gar nicht.

A
azubi

15.03.2007 um 16:07 Uhr

Nebenbei bemerkt: Wollt Ihr für die Zustimmung gar nichts haben? Habt Ihr nicht diese freiwillige Betriebsvereinbarung, auf die Ihr den Arbeitgeber schon immer mal ansprechen wolltet? Freut der sich nicht auch, wenn er die Zustimmung auch ohne Einigungsstelle bekommt? Wäscht denn nicht eine Hand die andere?

Und ganz vorab: Wollen denn die Kolleginnen und Kollegen überhaupt Sonntags arbeiten?

S
Spartacus

15.03.2007 um 19:37 Uhr

moin,

wir stimmen nur zu wenn die Teilnahme auf freiwilliger Basis ist.(Einzelhandel)

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