Erhebung von Gehaltsdaten durch Towes Watson
Erhebung von Gehaltsdaten durch Towes Watson, wer hat hierfür schon eine Betriebsvereinbarung verfasst?
Community-Antworten (5)
30.06.2015 um 15:17 Uhr
Worum geht es konkret? Dass Ihr Gehaltsdaten an TW liefert? Oder dass Ihr Gehaltsdaten bezieht und dann damit magische Dinge passieren die auch Eure Gehälter beeinflussen?
30.06.2015 um 16:26 Uhr
ich kenne das nur in der Form, dass an Towes Watson Gehaltsdaten anonym übermittelt werden und eine Zuordnung zu einer Stellen- und Ebenenvorgabe von Towes Watson erfolgt
Was wollt ihr denn im speziellen regeln?
Oder erfolgt durch Towes Watson die Abrechnung oder Rückstellungen für bestimmte Fallkonstellationen (bei uns zB Altersversorgung der Leitenden)?
30.06.2015 um 16:55 Uhr
Im Auftrag unsere Muttergesellschaft sollen diese Daten von TW erhoben werden und entsprechend dem Durchschnitt in der Brache, sollen die Gehälter bei nächster Gelegenheit angepasst werden.
Keiner kann uns aber Auskunft geben in welche Richtung und auf welche Art und Weise.
Wir als BR wollen dieser Erhebung der Daten nicht zustimmen uns fehlt aber eine Grundlage.
30.06.2015 um 17:09 Uhr
Gegen die Übermittlung anonymisierter Gehaltsdaten dürftet Ihr nichts in der Hand haben.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Gehälter wäret Ihr in der vollen Mitbestimmung.
01.07.2015 um 19:40 Uhr
Keiner kann uns aber Auskunft geben in welche Richtung und auf welche Art und Weise<
Das kann ja wohl nicht sein. Irgend jemand muss doch mit der Projektplanung und - Umsetzung betraut sein. Den möge der AG herbeischaffen. Ohne die notwendigen Information kann es kein o.k. des BR oder gar eine BV geben. Das solltet Ihr dem AG deutlich machen.
An § 80 Abs. 2 BetrVG sei erinnert. Stichworte: Erforderliche Informationen und Unterlagen; Auskunftspersonen und im Absatz 3: Hinzuziehung von Sachverständige
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