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Weitergabe von Gehaltsdaten durch den AG - welche Tipps kann der BR den Kollegen geben?

H
happy
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation: eine Abteilung (8 MA) soll, auf Wusch der Konzernmutter, in eine unserer Schwesterfirmen wechseln (organisatorisch/vom Abeitsablauf besser etc.). Dies soll NICHT als Betriebsübergang (wird teurer wg. Besitzstandwahrung etc.) sondern durch Kündigung->Neuvertrag geschehen. Vor den Gesprächen der MA mit dem neuen Arbeitgeber erhielt dieser aus unserer Personalabteilung genaue Infos über die Gehälter und Zusatz-/Sonderleistungen/Zahlungen. Vermutlich auf Grund dieser Infos wurden unseren MA Verträge vorgelegt die z. T. erhebliche Gehaltseinbussen zur Folge haben. Lt. Arbeitsvertrag gilt eine Verschwiegenheit für den MA über den Vertrag, gilt dies nicht für den AG? Können wir den Kollegen irgendwelche Tips geben ev. privatrechtlich was zu machen? Sollten die MA nicht unterschreiben/wechseln steht zu befürchten das deren Aufgabengebiet komplett an unsere Schwesterfa. wechselt und dann wäre für die MA keine qualifizierte Arbeit da......

2.58002

Community-Antworten (2)

L
luis

30.08.2006 um 00:37 Uhr

Kommt immer auf den Einzelfall an. Beschäftigungsdauer usw.

RI
Ramses II

30.08.2006 um 01:18 Uhr

Haben die Kollegen bereits die Vertrags"angebote" schriftlich vorliegen?

Falls ja, ist damit möglicherweise bereits nachweisbar dass ein Betriebsübergang vorliegt.

Die betroffenen Mitarbeiter sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Was haben denn Eure Interessensausgleichsverhandlungen ergeben?

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