Aktualisierung einer Gehaltslistendatei auf gesichertem BR-Notebook
Hallo, ich habe einiges recherchiert, aber noch keine eindeutige Antwort gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Wir sind ein Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne nennenswerten Organisationsgrad. Unter diesen Rahmenbedingungen arbeiten wir an einem eigenen Gehaltssystem. Für die Analyse der aktuellen, "wild gewachsenen" Gehaltsstrukturen und zur Ableitung von aktuellen Gehaltsbereichen, Durchschnitten, Ungerechtigkeiten usw. usf. brauchen wir zur Erfüllung unserer Aufgabe eine umfassende Einsicht in die Gehaltslisten. Die haben wir auch bekommen, sogar unbeaufsichtigt. Letztlich haben wir so inzwischen eine elektronische Exceldatei auf einem gesicherten Notebook und können darüber unsere benötigten Analysen durchführen. Die Frage ist nun, ob das erlaubt ist? Könnte der Arbeitgeber verlangen, dass wir unsere elektronische Liste mit allen Gehaltsdaten löschen und auf Papier umsteigen müssen? Darf ich für die Aktualisierung unserer Datei mit meinem Notebook bewaffnet, eine erneute Einsicht vornehmen und die Notizen/Updates direkt in die Datei schreiben? Oder heißt Notizen immer nur Papier und Stift? Wie sehen das die Gerichte? Ich habe da nichts wirklich Erhellendes gefunden.
Community-Antworten (2)
08.05.2018 um 15:04 Uhr
"Könnte der Arbeitgeber verlangen, dass wir unsere elektronische Liste mit allen Gehaltsdaten löschen und auf Papier umsteigen müssen?"
Ob Ihr Eure Notizen auf dem Laptop habt, oder auf Papier ist erst einmal egal. ABER ... Notizen .... nicht komplett alle Daten (so klingt es jedenfalls).
08.05.2018 um 15:23 Uhr
Ihr solltet auf jeden Fall den gleichen Datenschutzstandard sicher Stellen, wie ihr es vom Arbeitgeber erwartet.
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