Supervision-Kinderbetreuung
Supervision-Kinderbetreuung Hallo Leute, brauch wieder mal Hilfe. Bei uns gibt es eine Supervision (Zählt als Fortbildung), Termine liegen 4 Wochen vorher Fest. Bis zu 8 Terminen im Monat. Bei meiner Einstellung wurde auch nichts davon erwähnt. Alle Termine sind nachmittags, jetzt mein Problem, die Kinderbetreuung Funktioniert leider nicht immer. Ich muss aber Teilnehmen, absagen wegen Betreuungsproblemen geht nicht. Probiere ja soviel wie möglich geht halt nicht immer. Falls ich nicht Teilnehmen kann und kein Urlaub oder im Krank bin, soll ich die konsequenzen tragen. Was kann ich tun?
Community-Antworten (4)
30.06.2015 um 13:18 Uhr
Wende Dich an den Betriebsrat (notfalls mit einer Beschwerde nach § 85 BetrVG). Der hat bei den Bedingungen der Fortbildung mitzubestimmen. Er hat ferner laut § 80 BetrVG die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Er könnte z.B. eine Kinderbetreuung auf Kosten des Arbeitgebers ins Spiel bringen,
30.06.2015 um 14:55 Uhr
ist in dem Arbeitsvertrag konkret was zur Arbeitszeit geregelt?
01.07.2015 um 10:21 Uhr
@paula nur 40 Stunden Woche. Ohne Verteilung.
01.07.2015 um 16:28 Uhr
schade! aber dann sollte man als MA schauen, dass der BR meine Rechte wahrnimmt. Kommt es dadurch zu Mehrzeiten? Dann hat der BR sofort einen Hebel. Oder der BR wird ja wohl bei der Bildungsmaßnahme mitbestimmen
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