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muss der Betriebsrat einbezogen werden?

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Lupiloop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

ich arbeite in einer Beratungsstelle und bin eines von fünf Betriebsratsmitgliedern. Wir als Beratungsstelle haben einen externen Supervisor (Supervision Definition aus Wikipedia.de: Supervision ist eine Form der Beratung für Mitarbeiter. Supervisionen werden von einem Supervisor geleitet. Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen lernen in der Supervision, ihr berufliches oder ehrenamtliches Handeln zu prüfen und zu verbessern. Dazu vereinbaren die Teilnehmer mit dem Supervisor Ziele. Inhalte sind die praktische Arbeit, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen Mitarbeiter und Klient, die Zusammenarbeit im Team oder auch in der Organisation). Bei der letzten Supervision wurde eine "Teamvision" erarbeitet mit Hilfe des Supervisor. Bei der Teamentscheidung war alledings nicht die Kollegin dabei, die es betraf. Resultat: Sie will Ihre Stunden abgeben, dafür werden ihre Stunden als neue Stelle ausgeschrieben. Zu keiner Zeit wollten wir die Arbeit mit der Kollegin beenden. Es war die persönliche Entscheidung.

Die Entscheidung und wie das ganze gelaufen ist, hat der Geschäftsführerin nicht gefallen, so dass Sie den Supervisor unseres Beartungsteams nun kündigen will. Kann Sie das einfach ohne den Betriebsrat einzuschalten? Wir benötigen den Supervisor, es gibt keinen Ersatz.

Antworten: ist ziemlich kompliziert bei uns. will nicht so ins detail gehen, was ich aber merke, ohne dies, nicht so einfach zu erklären ist. Es handelt sich um eine Teamsupervision an der sieben Mitabreiter teilnehmen. Nein, die Kollegin kündigt nicht. sie ist noch in einem anderen bereich tätig, den sie nun voll übernimmt und die stunden in unserem bereich abgibt, weil sie es noch nie wollte (die arbeit), das aber nie wirklich ausgesprochen hat. In der Supervision wurde eine vision erarbeitet, keine entscheidung. die kollegin wurde über diese vision in kenntnis gesetzt und wir wollten gern eine entscheidung von ihr. ohne diese entscheidung wäre nix passiert. wir bieten ambulante Reha an. Sie war die Leiterin dieser. Mit ihr gehören noch drei andere Mitarbeiter in das Team der ambulanten Reha. Leider ist sie nie präsent, was sich auf die klienten nieder schlägt. sie ist mehr in dem anderen bereich tätig als in der ambulanten Therapie. Deshalb war das gesamte beratungsteam (bestehend aus sieben Mitarbeitern) in der version dafür, dass die kollegin die Leitung abgibt. Natürlich wurde sie vorher gefragt. und auch der supervisor hat keine entscheidung gefällt.

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Community-Antworten (6)

D
Dezibel

12.03.2015 um 12:59 Uhr

Supervisor - Wer ist das, was macht der? Supervision - Was passiert da? Teamvision - Was ist das? Es war die persönliche Entscheidung - was? Dies hat der Geschäftsführerin nicht gefallen - was? Wir benötigen den Supervisor - Wozu?

Fragen über Fragen ...

M
Moreno

12.03.2015 um 13:13 Uhr

@Lupiloop nein der Betriebsrat ist bei dieser Kündigung nicht mit im Boot da es sich ja um eine externe Dienstleistung handelt und der AG selber entscheiden kann wo er diese einkauft. Sicherlich habt Ihr das Anrecht auf Supervision in einer BV oder im Arbeitsvertrag festgelegt also muss der AG dann für Ersatz sorgen. Im Monatsgespräch würde ich dann schon mal nach den Gründen fragen, denn das eine Supervision eine Veränderung, die auch dem AG Geld kostet, bewirken kann wird sollte ihm ja schon klar sein.

A
AlterMann

12.03.2015 um 19:59 Uhr

Lupiloop,

"wir benötigen den Supervisor, es gibt keinen Ersatz." Ein Team hat kein einklagbares Recht, sich den Supervisor auszusuchen. Je nach Lage der Dinge könnte es aber sehr wohl die Möglichkeit haben, eine Supervision einzufordern: Zum einenl, weil solche Supervisionen oft Bestandteil der ausgehandelten Entgelte sind, und zum anderen über den Hebel der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz. Beides könnte allerdings ein langer Weg sein.

K
Kölner

12.03.2015 um 20:08 Uhr

Es ist doch wohl das allerletzte, dass in der Teamsupervision (die an sich schon widersinnig schlechthin ist) ein Beschluss über Stundenabgabe eines Teammitgliedes gefasst wurde. Der AG hat doch sowas von Recht sich eines solch unfähigen Supervisor zu entledigen.

Da maßt sich ein SV Rechte des AG und des BR an....

N
nicoline

12.03.2015 um 21:15 Uhr

Ganz ehrlich, ich finde das mehr als suspekt, was da bei Euch abgeht und diesen Supervisor ebenso! Aus Deiner Frage entwickeln sich viele neue Fragen:

Bei der letzten Supervision wurde eine "Teamvision" erarbeitet Was war denn eure Vision zum Thema Team? Oder war das eine Teamsupervision?

Bei der Teamentscheidung war allerdings nicht die Kollegin dabei, die es betraf. Heißt, das gesamte restliche Team hat über diese Kollegin eine Entscheidung gefällt, die so schwerwiegend war, dass

*Resultat: Sie will Ihre Stunden abgeben,dafür werden ihre Stunden als neue Stelle ausgeschrieben. *

sie kündigt?

Zu keiner Zeit wollten wir die Arbeit mit der Kollegin beenden. Es war die persönliche Entscheidung. Unabhängig davon, ob das eine persönliche Entscheidung war (was es ja immer ist, es sei denn, man wird gekündigt) muss eure Entscheidung doch irgendwie dazu beigetragen haben.

Kann Sie das einfach ohne den Betriebsrat einzuschalten? In der Regel kommt eine Supervisor von extern und insofern muss der AG auch nicht den BR einschalten, wenn er ihn loswerden möchte. Er kündigt den Vertrag mit ihm und gut!

Wir benötigen den Supervisor, es gibt keinen Ersatz. Das ihr EINEN Supervisor braucht ist ziemlich offensichtlich und selbstverständlich gibt es Ersatz, das ist doch nicht der einzige auf der Welt!

D
Dezibel

13.03.2015 um 07:18 Uhr

Ich geb's auf, ich verstehe kein Wort ...

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