Erstellt am 11.04.2014 um 12:48 Uhr von Rapper
Was um alles in der Welt ist eine Supervision ?????????
Bitte mal ein bischen ausführlicher Erklären.
Erstellt am 11.04.2014 um 13:08 Uhr von Kölner
Was soll denn der BR in der supervision?
Das sind mal wieder Ansinnen. Wahnsinn!
Kein Teilnahmerecht. Der Kollege soll lieber mit dem BR seine Vermutung kanalisieren, damit man ggf die Konsequenzen klärt.
Erstellt am 11.04.2014 um 15:41 Uhr von gironimo
Tja - das sehe ich dann etwas kritisch. Die Frage ist in der Tat, was denn da "supervisioniert" wird. Wenn es da natürlich auch um Leistung und Verhalten der AN geht, darüber ein Bericht erstellt wird, der dann zu Reaktionen des Arbeitgebers führen, kann man u.U. dieses Gespräch schon auch so auslegen, dass ein BR teilnehmen kann (§ 82 BetrVG).
Der AG wird aber möglicher Weise den Trainingscharakter der Veranstaltung hervorheben. Dann ergibt sich aber möglicher Weise ein Handlungsbedarf im Sinne der betrieblichen Fortbildung (§ 98 BetrVG; ggf. Beurteilungsgrundsätze § 94 BetrVG).
So gesehen denke ich, dass ihr einen Klärungsbedarf habt. Habt Ihr denn BR-Mitglieder, die im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst bei derartigen Gesprächen teilnehmen und daher die Prozedur kennen? Ansonsten sollte der AN vielleicht auch etwas deutlicher werden.
Erstellt am 12.04.2014 um 10:19 Uhr von IInonameII
Alle BR-Mitglieder kennen Supervision und haben bzw. nehmen in ihren eigenen Außenstellen selbst daran teil. Aber es ist nicht üblich, dass jemand anderer von außen teil nimmt.
Welche Rolle hätte dann der BR dabei?
Erstellt am 12.04.2014 um 10:40 Uhr von Kölner
Gar keine.
SV findet ja nicht für die BRM oder den BR statt. Wenn du weißt was SV ist (Reflexion beruflichen Handelns), dann weißt du doch auch, warum ein BR da nicht in seiner Funktion bei ist...