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Mitbestimmung bei Supervision?

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Uns beschäftigt derzeit die Frage, inwieweit der Betriebsrat vor der Durchführung einer Supervision beteiligt bzw. informiert werden muss. Diese Supervision wird vom Arbeitgeber jetzt angeboten nach der durchführung einer Mitarbeiterbefragung, die erhebliche defizite in den einzelnen Bereichen aufgezeigt hat. (u.a. Mitabreiterführung, Zusammenarbeit, Arbeitsschutz....) Wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bzw. gibt es überhaupt ein solches im Falle von Supervisionen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage!

2.93403

Community-Antworten (3)

L
Lernender

05.10.2011 um 18:30 Uhr

Die Frage stellt sich, wer führt die Supervision durch, wie geht er mit dem gehörten um? An wen berichtet er usw.usw.

Sicher nach § 80 BetrVG auch § 87 BetrVG (erhebliche defizite in den einzelnen Bereichen aufgezeigt hat. (u.a. Mitabreiterführung, Zusammenarbeit, Arbeitsschutz....)

G
gironimo

05.10.2011 um 18:47 Uhr

Ich meine, wenn die Supervision dazu dient, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (von Dir genannt Mitarbeiterführung etc) hat das was mit betrieblicher Fortbildung zu tun (§§ 96ff BetrVG).

Ihr sollte also genau hinterfragen, was da angeboten werden soll und mit welchem Ziel.

Moderne Begrifflichkeiten sind ja oft nur neue Farbe für alte Kisten.

K
Kölner

09.10.2011 um 18:02 Uhr

@all Supervision = Reflexion des beruflichen Handelns Was ist das denn für ein Betrieb?

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