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Einsicht in Gehaltslisten inkl. Zuschlägen?

B
BRStefan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir vom Personalausschuss haben uns jetzt von einer Abteilung die Gehälter zeigen lassen, da ein Kollege der Meinung ist, dass er ungerecht bezahlt wird. Uns wurden jedoch nur die Gehaltsgruppen der Mitarbeiter gezeigt, wobei wir wissen, dass jeder noch eine übertarifliche Zulage erhält. Diese will uns der AG nicht zeigen, weil er dazu nicht verpflichtet ist. Sagt er... Ich bin aber der Meinung, dass ich irgendwo mal gelesen habe, dass wir das Recht haben, ALLES zu sehen. Also Grundgehalt mit allen Zulagen.

Irre ich mich? Und wenn nicht, wo genau finde ich das entsprechende Gesetz dazu?

Vielen Dank und viele Grüße

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Community-Antworten (1)

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gironimo

29.06.2015 um 11:44 Uhr

Du irrst Dich nicht. Grundlage ist der § 80 Abs. 2 BetrVG. In den Kommentaren (z.B. Fitting, Däubler oder andere) zu diesem § findest Du auch, was Du dem AG zeigen kannst.

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