Erstellt am 28.06.2015 um 14:32 Uhr von gironimo
Geht es konkreter? Wie lautet die Frage?
Erstellt am 28.06.2015 um 14:37 Uhr von MikeW
Sorry erster Versuch hier !
LA sollte länger arbeiten obwohl ein paar eigene MA früher gegangen sind und auch welche minus Stunden haben.
Und ihm gedroht wurde mit einem Gespräch beim Lagerleiter .
Muss er das nun hinnehmen oder kann sich gewährt werden ?
Erstellt am 28.06.2015 um 15:44 Uhr von Globus
das betrifft noch immer die Mibestimmung nach dem 87er... also BR Seitig...
Erstellt am 28.06.2015 um 16:26 Uhr von Hoppel
@ MikeW
Gibt es überhaupt einen Betriebsrat (im Betrieb des Verleihers und/oder des Entleihers) der hier über den §87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmen könnte?
Falls die Antwort NEIN lautet, wird der Kollege wohl in seinen Arbeitsvertrag gucken müssen!
Erstellt am 28.06.2015 um 21:14 Uhr von MikeW
Ja wir ( ich gehöre dazu ) haben BR aber auch gerade erst gegründet und stecken quasi noch in den Kinderschuhen !
Werde mir aber den 87er mal durchlesen
Danke für die antworten
Erstellt am 29.06.2015 um 06:25 Uhr von Paddy
Eure tägliche Arbeitszeit ist doch festgelegt, und sollte auch öffentlich ausgehängt sein.
An diese Arbeitszeit sollten sich Festangestellte, sowie Leiharbeitnehmer halten.
Nach § 87 sind angeordnete Überstunden Mitbestimmungspflichtig, das heißt, der Arbeitgeber muss den BR erst mal informieren und anfragen ob Überstunden OK sind.