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Überstunden

M
MikeW
Jan 2018 bearbeitet

Leiharbeitnehmer länger arbeiten

1.52906

Community-Antworten (6)

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gironimo

28.06.2015 um 16:32 Uhr

Geht es konkreter? Wie lautet die Frage?

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MikeW

28.06.2015 um 16:37 Uhr

Sorry erster Versuch hier ! LA sollte länger arbeiten obwohl ein paar eigene MA früher gegangen sind und auch welche minus Stunden haben. Und ihm gedroht wurde mit einem Gespräch beim Lagerleiter . Muss er das nun hinnehmen oder kann sich gewährt werden ?

G
Globus

28.06.2015 um 17:44 Uhr

das betrifft noch immer die Mibestimmung nach dem 87er... also BR Seitig...

H
Hoppel

28.06.2015 um 18:26 Uhr

@ MikeW

Gibt es überhaupt einen Betriebsrat (im Betrieb des Verleihers und/oder des Entleihers) der hier über den §87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmen könnte?

Falls die Antwort NEIN lautet, wird der Kollege wohl in seinen Arbeitsvertrag gucken müssen!

M
MikeW

28.06.2015 um 23:14 Uhr

Ja wir ( ich gehöre dazu ) haben BR aber auch gerade erst gegründet und stecken quasi noch in den Kinderschuhen ! Werde mir aber den 87er mal durchlesen

Danke für die antworten

P
Paddy

29.06.2015 um 08:25 Uhr

Eure tägliche Arbeitszeit ist doch festgelegt, und sollte auch öffentlich ausgehängt sein. An diese Arbeitszeit sollten sich Festangestellte, sowie Leiharbeitnehmer halten. Nach § 87 sind angeordnete Überstunden Mitbestimmungspflichtig, das heißt, der Arbeitgeber muss den BR erst mal informieren und anfragen ob Überstunden OK sind.

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