Arbeitszeit
Hallo, wir haben Schwierigkeiten dem Arbeitzeitgesetz zu folgen. Folgender Fall hat sich bei uns zugetragen. Der Kollege wird vom BL aufgefordert nach einer Spätschicht auf eine Arbeitschicht zu wechseln um die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten beginnt der Kollege sein arbeitsschicht um 9:oo , er hätte bei der Arbeitschicht um 15:30 Feierabend. Da er aber um9:00 anfing soll er die 2Stunden nacharbeiten oder vom Überstundenkonto nehmen. Was meiner Meinung nach nicht richtig ist. Wer kann mir dazu etwas sagen oder einen Tip geben. Zur Ergänzung noch; 3 Schichten 06-14:00; 14:00-22:00; 22:00-06:00 Arbeitsschicht 07:00-15:30 Ich bin der Auffassung das diese Arbeitszeitverschiebung betrieblich bedingt war, und somit dem Arbeitnehmer keine nachtteile entstehen dürfen. Also um ein paar Unklarheiten auszuräumen:
- Das BR war ein Tippfehler=Betriebsleiter 2)Gegen die Arbeitszeit wird deshalb nicht verstoßen ,da 11STD. Ruhezeit 3)Der Nachteil entsteht ,der Arbeitnehmer muss 2STD länger am Arbeitsplatz bleiben ;normal in Arbeitsschicht 15:30 Ende; jetzt da um 9:00 angefangen 17:30, also kommt er später nachhause als üblich 15:30; und das nur weil er dem Arbeitgeber entgegen gekommen ist Gruß Rainer
Community-Antworten (5)
26.06.2015 um 21:56 Uhr
Wie bitte! Der BR fordert hier auf? Da hier das Verursacherprinzip greift, darf er dann ja auch die zwei Stunden bezahlen.
26.06.2015 um 22:47 Uhr
Wo fordert hier ein BR irgendetwas auf? Kann ich nicht mehr lesen?
27.06.2015 um 00:11 Uhr
Dezibel, zunächst stand in dem Text: wird vom BR aufgefordert, wurde nach der ersten Antwort geändert.
27.06.2015 um 00:57 Uhr
Dem Arbeitnehmer entstehen doch bei dem Vorschlag des Arbeitgebers keine Nachteile!
Allerdings habe ich den Eindruck dass hier wohl gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wurde.
27.06.2015 um 11:22 Uhr
Vielleicht hätte der BR schon vorab seine Rechte ausüben sollen. Der Vorgesetzte kann doch nicht nach belieben Arbeitszeitenverschieben.
Wenn Ihr nicht gerade eine BV habt, die die Schichteinteilung ins Belieben des AG stellt .....
Fordert den AG auf, die Stunden gut zu schreien und zukünftig Eure Mitbestimmung zu achten.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin