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Arbeitszeit

E
elektro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben Schwierigkeiten dem Arbeitzeitgesetz zu folgen. Folgender Fall hat sich bei uns zugetragen. Der Kollege wird vom BL aufgefordert nach einer Spätschicht auf eine Arbeitschicht zu wechseln um die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten beginnt der Kollege sein arbeitsschicht um 9:oo , er hätte bei der Arbeitschicht um 15:30 Feierabend. Da er aber um9:00 anfing soll er die 2Stunden nacharbeiten oder vom Überstundenkonto nehmen. Was meiner Meinung nach nicht richtig ist. Wer kann mir dazu etwas sagen oder einen Tip geben. Zur Ergänzung noch; 3 Schichten 06-14:00; 14:00-22:00; 22:00-06:00 Arbeitsschicht 07:00-15:30 Ich bin der Auffassung das diese Arbeitszeitverschiebung betrieblich bedingt war, und somit dem Arbeitnehmer keine nachtteile entstehen dürfen. Also um ein paar Unklarheiten auszuräumen:

  1. Das BR war ein Tippfehler=Betriebsleiter 2)Gegen die Arbeitszeit wird deshalb nicht verstoßen ,da 11STD. Ruhezeit 3)Der Nachteil entsteht ,der Arbeitnehmer muss 2STD länger am Arbeitsplatz bleiben ;normal in Arbeitsschicht 15:30 Ende; jetzt da um 9:00 angefangen 17:30, also kommt er später nachhause als üblich 15:30; und das nur weil er dem Arbeitgeber entgegen gekommen ist Gruß Rainer
1.65405

Community-Antworten (5)

S
Sagenhaft

26.06.2015 um 21:56 Uhr

Wie bitte! Der BR fordert hier auf? Da hier das Verursacherprinzip greift, darf er dann ja auch die zwei Stunden bezahlen.

D
Dezibel

26.06.2015 um 22:47 Uhr

Wo fordert hier ein BR irgendetwas auf? Kann ich nicht mehr lesen?

N
nicoline

27.06.2015 um 00:11 Uhr

Dezibel, zunächst stand in dem Text: wird vom BR aufgefordert, wurde nach der ersten Antwort geändert.

P
Pjöööng

27.06.2015 um 00:57 Uhr

Dem Arbeitnehmer entstehen doch bei dem Vorschlag des Arbeitgebers keine Nachteile!

Allerdings habe ich den Eindruck dass hier wohl gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wurde.

G
gironimo

27.06.2015 um 11:22 Uhr

Vielleicht hätte der BR schon vorab seine Rechte ausüben sollen. Der Vorgesetzte kann doch nicht nach belieben Arbeitszeitenverschieben.

Wenn Ihr nicht gerade eine BV habt, die die Schichteinteilung ins Belieben des AG stellt .....

Fordert den AG auf, die Stunden gut zu schreien und zukünftig Eure Mitbestimmung zu achten.

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