Hallo,
wir haben Schwierigkeiten dem Arbeitzeitgesetz zu folgen.
Folgender Fall hat sich bei uns zugetragen. Der Kollege wird vom BL aufgefordert nach einer Spätschicht auf eine Arbeitschicht zu wechseln um die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten beginnt der Kollege sein arbeitsschicht um 9:oo , er hätte bei der Arbeitschicht um 15:30 Feierabend.
Da er aber um9:00 anfing soll er die 2Stunden nacharbeiten oder vom Überstundenkonto nehmen. Was meiner Meinung nach nicht richtig ist. Wer kann mir dazu etwas sagen oder einen Tip geben. Zur Ergänzung noch; 3 Schichten 06-14:00; 14:00-22:00; 22:00-06:00
Arbeitsschicht 07:00-15:30
Ich bin der Auffassung das diese Arbeitszeitverschiebung betrieblich bedingt war, und somit dem Arbeitnehmer keine nachtteile entstehen dürfen.
Also um ein paar Unklarheiten auszuräumen:
1) Das BR war ein Tippfehler=Betriebsleiter
2)Gegen die Arbeitszeit wird deshalb nicht verstoßen ,da 11STD. Ruhezeit
3)Der Nachteil entsteht ,der Arbeitnehmer muss 2STD länger am Arbeitsplatz bleiben ;normal in Arbeitsschicht 15:30 Ende; jetzt da um 9:00 angefangen 17:30, also
kommt er später nachhause als üblich 15:30; und das nur weil er dem Arbeitgeber entgegen gekommen ist
Gruß
Rainer