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Mobbig auf Arbeitsplätz

G
gako3011
Dez 2022 bearbeitet

Anonym wurde bei Heimaufsicht Vorwürfe erhoben die alle gegen eine Mitarbeiterin ging sich aber nicht bestätigt hatten.Muss Heimaufsicht bei Mobbing den Adressat herausrücken

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Community-Antworten (5)

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Relfe

28.12.2022 um 15:42 Uhr

den Adressat rausrücken wenn die Vorwürfe anonym abgegeben wurden?

Selbstverständlich muss die Heimaufsicht die Daten rausgeben inkl. TelNr und e-mail-Adresse. Kann ich Dir auch geben: Vorname: Ano Nachname: Nym TelNr: 0815 e-mail: anonym@0815 Adresse: Entenhausen, Fuchsgasse 0815

L
lolium

28.12.2022 um 16:51 Uhr

relfe, warum Deine Antwort? Ich empfinde sie herablassend gegenüber dem Beitragschreiber.

Im Überigen: wenn ich es richtig verstanden habe ist nicht der Adressat anonym, sonder der Absender. Der Adressat dürfte wohl bekannt sein.

Ich glaube nicht, dass es ein Recht auf Herausgabe gibt.

R
Relfe

28.12.2022 um 17:10 Uhr

@lolium

eigentlich völlig egal, ob ggf. nicht der Absender sondern der Empfänger gemeint ist, wenn der Absender anonym ist und der Empfänger davon nichts weiß (nach deiner Theorie der Adressat) --> wer sollte dann ein Recht auf Herausgabe haben? der Empfänger weiß ja von nichts und wird deshalb nicht nachfragen (und macht sich keinen Kopp deswegen)

Der AG ignoriert die "falschen Anschuldigungen" ja offensichtlich. Kann ja nur noch der BR sein der seine Neugierde befriedigen will, aber wozu? Um dann dem unwissenden MA zu sagen: "Du wirst gemobbt, der AG hat bestätigt das da nichts dran ist, aber der Absender ist anonym. Also mach dir keine Sorgen, kann man nichts machen, wir wollten dir das nur sagen damit Du Bescheid weißt?" --> der Kollege wird sicher ruhig schlafen und sich bedanken manchmal muss man als BR die Dinge auch einfach ruhen lassen, bis man was hat das man auswerten kann.

C
celestro

28.12.2022 um 18:03 Uhr

"Der AG ignoriert die "falschen Anschuldigungen" ja offensichtlich."

Eher nicht ... wenn die Vorwürfe "sich nicht bestätigt haben", dann hat wohl jemand die Vorwürfe geprüft.

D
DummerHund

28.12.2022 um 22:41 Uhr

Mir stellt sich hier eher die Frage warum man jetzt wissen will wer der Anonyme Verfasser ist. Wenn der AG will das dieser weiß das seine anonyme Beschwerde bearbeitet wurde kann er auf seiner Info Tafel darüber Informieren das eine Anonyme Beschwerde eingegangen ist und diese nach Prüfung nicht weiter Verfolgt wird. Da braucht dann keine 3. Partei drin rum mähren.

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