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Befristeter Versetzunganspruch auf alten Arbeitsplatz - Welches Mitspracherecht haben wir als BR?

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Angelika
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um eine befristete Versetzung und Umgruppierung einer Kollegin. Ihr Arbeitsvertrag wird dahingehend geändert, dass Sie für 1/2 Jahr eine andersartige und höhergruppierte Tätigkeit in einem anderen Einsatzort innerhalb unserer Geschäftsstelle übernehmen kann. Eine Klausel in ihrem Änderungsvertrag garantiert ihr eine Rückversetzung zu den vorherigen Bedingungen, einschließlich der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit nach Beendigung dieser befristeten Tätigkeit an ihren bisherigen Arbeitsplatz.

Ihr jetziger Arbeitsplatz soll jedoch in geringerem Stundenumfang durch Vertretung von Kolleginnen ausgefüllt werden. Meiner Meinung nach müßte entweder die bisherige Stelle oder aber die befristete Stelle ausgeschrieben werden. Zumindest müßte der bisherige Arbeitsplatz in der Vertretungs-Zeit mit der gleichen Stundenzahl besetzt werde. Ansonsten empfinde ich dies als eine Benachteilung der Vertretungskollegin, die das gleiche Arbeitspensum mit weniger Stundenumfang bewältigen soll. Oder sollte man es als persönliche Bevorteiligung der versetzten Kollegin bewerten, da Ihr Stundenumfang nach Rückehr auf den alten Arbeitsplatz auf jeden Fall gewährleistet ist?
Welches Mitspracherecht haben wir als BR?

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Community-Antworten (1)

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otto

25.09.2005 um 23:07 Uhr

Tut mir leid, angelika, aber Ihr Problem verstehe ich nicht. Es ist die ausschließliche Entscheidung - und die ist nicht mitbestimungspflichtig - des Arbeitgebers, ob und wie er eine frei gewordene Stelle besetzt.

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