Arbeitsbefreiung nach BAT
Guten Abend, gibt es Sonderregelungen nach BAT um bei priv. Umzug einen Tag Arbeitsbefreiung zu bekommen?
Gruß Lotus
Community-Antworten (2)
25.05.2007 um 11:32 Uhr
@Lotus, der AG kann, (muss aber nicht): bis zu 3 Tagen in "sonstigen dringenden Fällen", -zum Beispiel bei Umzug aus persönlichen Gründen freistellen. (Quelle: VERDI PUBLIK EXTRA vom???)
26.05.2007 um 21:51 Uhr
@Lotus Hast Du keinen BAT? Ansonsten § 52 BAT (kleines ?): Kein Tag für Umzug, wenn er nicht betrieblich/dienstlich veranlasst ist!
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