W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsbefreiung nach BAT

L
Lotus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, gibt es Sonderregelungen nach BAT um bei priv. Umzug einen Tag Arbeitsbefreiung zu bekommen?

Gruß Lotus

7.47002

Community-Antworten (2)

J
Jube

25.05.2007 um 11:32 Uhr

@Lotus, der AG kann, (muss aber nicht): bis zu 3 Tagen in "sonstigen dringenden Fällen", -zum Beispiel bei Umzug aus persönlichen Gründen freistellen. (Quelle: VERDI PUBLIK EXTRA vom???)

K
Kölner

26.05.2007 um 21:51 Uhr

@Lotus Hast Du keinen BAT? Ansonsten § 52 BAT (kleines ?): Kein Tag für Umzug, wenn er nicht betrieblich/dienstlich veranlasst ist!

Ihre Antwort