Erstellt am 25.06.2015 um 19:50 Uhr von Globus
aber ja!!!! und ob ihr da keine Mitbestimmung habt... hmmm das solltet ihr dann mal ausloten... und wenn nciht? kann er es ohne euch eh nciht machen ;-) witzig, oder?
Erstellt am 25.06.2015 um 19:51 Uhr von Globus
Ich würde hier durchaus ein MBR des Gremiums sehen... davon ab...
Erstellt am 25.06.2015 um 20:37 Uhr von Dezibel
Und wie stellt ihr euch eine Regelung vor, wenn der MA krank ist und trotzdem arbeiten kommt? Vielleicht noch die Abteilung ansteckt und der Ausfall dann so richtig deftig ist. Alle bekommen nichts, aber der Verursacher kriegt die Prämie.
Ihr könnt ja nicht mal sagen, Du warst der erste Kranke, denn ihr seid keine Ärzte, so etwas festzustellen.
Bei sowas habe ich immer Bauchschmerzen.
Erstellt am 26.06.2015 um 07:09 Uhr von Hoppel
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 4a Kürzung von Sondervergütungen
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Erstellt am 26.06.2015 um 08:58 Uhr von Pickel
Das ist so ein Dauerthema, bei dem sich die Geister scheiden.
Klar ist: der BR ist hier in der Mitbestimmung.
Klar ist aber auch, wenn der BR dieser Art der Prämierung widerspricht, wird der AG auch die Prämie komplett entfallen lassen können, denn darüber hat der BR keine Mitbestimmung.
Überlegt euch gut, ob ihr solch ein Prämie wollt. Wenn ja, dann versucht eher sehr sensibel, die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Erstellt am 26.06.2015 um 09:00 Uhr von Dezibel
Nicht alles, was zulässig ist, ist auch gut.
Erstellt am 26.06.2015 um 14:39 Uhr von zumkuckuck
Bin der selben Meinung wie Kollege Dezibel. Habe bei sowas Bauchschmerzen. Die Leute schleppen sich wegen den Kohlen auf Arbeit und stecken alle an. Muss man gut überlegen.
Erstellt am 26.06.2015 um 16:17 Uhr von gironimo
Die Mitbestimmung bei den Verteilungs- und Beurteilungsgrundsätzen besteht schon.
Aber auch ich würde eine derartige Prämie ablehnen. Prämien sollten die Leistung der AN belohnen, auf die sie durch ihr Verhalten und persönlichen Einsatz Einfluß haben. Das ist beim Thema Erkrankungen nur sehr begrenzt bis gar nicht möglich.
Erstellt am 26.06.2015 um 18:08 Uhr von DummerHund
@RuSBR
Deine Frage lässt sich sehr leicht beantworten.
Die Prämie setzte eine bestimmte Leistung vorraus. Heisst nicht krank sein und Produzieren.
Ist die Leistung nicht da, dann gibts kein Geld.Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren
Also sind wir hier in der Mitbestimmung.
Hier § 87 Abs 1 Nr 11 .Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren
Also sind wir hier in der Mitbestimmung.