Ersatzruhetag Sonntags-/Feiertagsarbeit: Muss oder kann?
Unser AG möchte mit der Revision der BV Arbeitszeit einen Ersatzruhetag für Sonn- bzw. Feiertagsarbeit einführen. Klingt erst mal nicht schlecht, Problem ist nur: die Sollarbeitszeit von 8 Stunden wird vom Stundenkonto abgezogen, egal ob der MA schon Minusstunden hat oder nicht. Einige Kollegen möchten den Ruhetag deswegen nicht wahrnehmen, weil es bei zu vielen Minusstunden Gemecker und Diskussionen gibt, und sie sich für die Sonntagsarbeit zusätzlich "gestraft" fühlen. Deswegen die Frage: inwiefern ist §11 ArbZG (3) zu verstehen, als Muss (= Kollege muss frei nehmen, ob er will oder nicht) oder Kann?
Community-Antworten (2)
25.06.2015 um 20:56 Uhr
Das Gesetz gilt für beide Seiten und es heißt dort MUSS oder MÜSSEN - also zwingende Vorschrift.
Aber es gibt ja auch den § 12 ArbZG. Vielleicht findet sich da eine Lösung.
Aber wenn Ihr schon Sonntag arbeitet - wie kommen denn so viele Minusstunden zu stande?
25.06.2015 um 23:47 Uhr
Wir haben ein flexibles Stundenkonto und "absolute" Gleitzeit, d.h. nicht mal Kernzeiten oder ähnliches. Wenn man nichts oder wenig zu tun hat, geht man auch schon mal vor Ablauf der 8 Stunden Soll-Arbeitszeit. Ob einer der Sonderfälle aus §12 gerift, müssen wir im Gremium noch mal checken, wir sind nämlich nicht tarifgebunden und in keiner der genannten Branchen tätig.
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