Unser AG möchte mit der Revision der BV Arbeitszeit einen Ersatzruhetag für Sonn- bzw. Feiertagsarbeit einführen. Klingt erst mal nicht schlecht, Problem ist nur: die Sollarbeitszeit von 8 Stunden wird vom Stundenkonto abgezogen, egal ob der MA schon Minusstunden hat oder nicht. Einige Kollegen möchten den Ruhetag deswegen nicht wahrnehmen, weil es bei zu vielen Minusstunden Gemecker und Diskussionen gibt, und sie sich für die Sonntagsarbeit zusätzlich "gestraft" fühlen.
Deswegen die Frage: inwiefern ist §11 ArbZG (3) zu verstehen, als Muss (= Kollege muss frei nehmen, ob er will oder nicht) oder Kann?