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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsarbeit - kann der Arbeitgeber den Ersatzruhetag entfallen lassen?

L
lisa
Jan 2018 bearbeitet

Lieber Forum-Leute! Der größte Teil unserer Belegschaft arbeitet im normalen Wechseldienst, also auch an gesetzlichen Feiertagen. Im Tarifvertrag steht: "Für Arbeiten an Feiertagen beträgt der Zuschlag 100%, sonst gelten die Vorschriften des Feiertagslohnzahlungsgesetzes". Im Gesetz steht, das für Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag zu gewähren ist. in unserem Tarifvertrag steht NICHT, dass mit einem Feiertags-Zuschlag der Ersatzruhetag entfällt. Man munkelt, dass der Arbeitgeber den Ersatzruhetag entfallen lassen will mit dem Argument, man erhalte ja schließlich Zuschläge, wenn man am Feiertag arbeiten kommt. Wie seht Ihr das ? Liebe Grüße Lisa

3.04202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

10.04.2006 um 13:07 Uhr

Das nennt man dann "einen Versuch doppelt zu kassieren", oder?

RI
Ramses II

11.04.2006 um 01:59 Uhr

"Feiertagslohnzahlungsgesetz"? Puh.... Euer TV sollte doch wenigstens alle 10 Jahre mal redaktionell überarbeitet werden. Das Feiertagslohnzahlungsgesetz ist doch seit 15 Jahren oder so abgeschafft!

Den Ersatzruhetag darf der AG nicht entfallen lassen. Allerdings darf der Ersatzruhetag auf einen arbeitsfreien Tag fallen.

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