Lieber Forum-Leute! Der größte Teil unserer Belegschaft arbeitet im normalen Wechseldienst, also auch an gesetzlichen Feiertagen. Im Tarifvertrag steht: "Für Arbeiten an Feiertagen beträgt der Zuschlag 100%, sonst gelten die Vorschriften des Feiertagslohnzahlungsgesetzes". Im Gesetz steht, das für Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag zu gewähren ist. in unserem Tarifvertrag steht NICHT, dass mit einem Feiertags-Zuschlag der Ersatzruhetag entfällt. Man munkelt, dass der Arbeitgeber den Ersatzruhetag entfallen lassen will mit dem Argument, man erhalte ja schließlich Zuschläge, wenn man am Feiertag arbeiten kommt.
Wie seht Ihr das ?
Liebe Grüße
Lisa