Erstellt am 10.04.2006 um 11:07 Uhr von Kölner
Das nennt man dann "einen Versuch doppelt zu kassieren", oder?
Erstellt am 10.04.2006 um 23:59 Uhr von Ramses II
"Feiertagslohnzahlungsgesetz"? Puh.... Euer TV sollte doch wenigstens alle 10 Jahre mal redaktionell überarbeitet werden. Das Feiertagslohnzahlungsgesetz ist doch seit 15 Jahren oder so abgeschafft!
Den Ersatzruhetag darf der AG nicht entfallen lassen. Allerdings darf der Ersatzruhetag auf einen arbeitsfreien Tag fallen.