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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsitzungen außerhalb der Arbeitszeit

N
Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle beisammen, habe mal wieder eine Frage. Aus personellen Zeitgründen(weit auseinanderliegende Einsatzstellen - von einzelnen Betriebsräten"auch Ersatzpersonen darunter" ist es in den nächsten 3-4 Monaten eigentlich nicht möglich eine Betriebsratsitzung innerhalb der normalen Arbeitszeit durchzuführen. Wir haben diesbezüglich mit der GL gesprochen und diese ist auch bereit, die dafür außerhalb der AZ dann anfallende Zeit , den Std./Lohn-Empfängern als Sozialstunden-Aufwand zu gewähren, den Gehaltsempfängern unter den BR aber nicht. Ist dieses rechtens ?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

15.06.2007 um 14:24 Uhr

@Neuling45 Warum soll es nicht während der AZ gehen? Ich verstehe Deine Frage noch nicht einmal im Ansatz. Zumal: Als AG würde ich auch nichts zahlen. Aber auch wirklich niemandem aus dem BR!

FB
Frank B

15.06.2007 um 14:26 Uhr

Wie jetzt, hast du schon mal in den §37 Abs.3 BetrVG und deren Kommentierung geschaut? Wollen? Die MÜSSEN die Zeit bezahlen! Das Gleiche gilt unter Umständen für die Fahrzeit!

D
Dummi

15.06.2007 um 22:14 Uhr

@Frank B Nein, die Fahrt Zur BR Sitzung ausserhalb der Arbeitszeit auf keinen Fall. Dann hättest du einen Vorteil gegenüber den anderen AN. Die bekommen die Fahrt zur Arbeit ja auch nicht bezahlt. Gruss

K
Kölner

16.06.2007 um 12:21 Uhr

@Neuling45 Hier sind mal wieder verschiedene Lösungsansätze vereint, gepaart mit der Idee, dass ein BR unbedingt auch die betrieblichen/personellen Dinge berücksichtigen soll.

Ich meine: Die Gedanken sind frei! Aber ich glaube auch, dass die von Dir angegebenen Gründe nicht mit denen des BetrVG korrelieren. Zynisch könnte man deswegen meinen: Als AG würde ich gar nichts vergüten oder zahlen, Ihr nehmt ja eh Rücksicht!

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