Erstellt am 24.06.2015 um 22:47 Uhr von Kölner
Der br schadet dir nicht. Der AG und der Vorgesetzte tun das. Und das schon seit Jahren.
Dem br wöre zu raten, jede einzelne mehrarbeitsstunde ab sofort nur in Ausnahmefällen zu genehmigen...
Erstellt am 25.06.2015 um 00:37 Uhr von Pickel
Kölner, die Antwort ist leider genauso pauschal falsch wie das Vorgehen des BR ohne Rücksprache.
2000 Überstunden klingen enorm viel. Sie sind aber nach der Fragestellung in einem Zeitraum von über 10 Jahren entstanden. Wenn man das berücksichtigt, landet man schnell bei 3-4 Stunden pro Woche.
wir wissen nicht die Wochenarbeitsstunden des Fragestellers, aber demnach bliebe es sogar denkbar, dass nicht einmal eine regelmäßige 40-Std-Woche im Mittel deutlich überschritten wird. Und das ist (gegenseitiges Einverständnis vorausgesetzt) gerade bei höherqualifizierter Arbeit dann eher wenig.
Dem Fragesteller rate ich mal prüfen zu lassen, ob eine individuelle Erhöhung der Wochenarbeitsstunden bei gleichbleibender Anwesenheit möglich ist. Dies käme einer schrittweisen Auszahlung gleich.
Wenn keine BV order kein Tarifvertrag anderes aussagen, ist auch der Betriebsrat dabei außen vor.
Erstellt am 25.06.2015 um 07:07 Uhr von ickederdicke
Mir stellt sich die Frage....wie kommt es, das sich soviele Überstunden über den genannten Zeitraum überhaupt ansammeln konnten.
Da ein BR vorhanden ist hat der aber auch gepennt...ein Jahrzehnt.
Erstellt am 25.06.2015 um 08:49 Uhr von Moreno
Ich seh es auch wie Ickerdicke der Betriebsrat hat jahrelang gepennt. Stichwort Ausgleichzeitraum. Jetzt wäre es ratsam sich mal zusammen hinzusetzen und eine vernünftige Lösung zu finden es kann nicht angehen das der AN Stunden abbauen muss und trotzdem seine Projekte unverändert weiterführen muss.
Erstellt am 25.06.2015 um 09:34 Uhr von gironimo
Das der BR nicht mit Dir gesprochen hat, ist sicherlich ein Stilfehler. Transparenz wäre besser gewesen.
Dennoch: Der BR tut gut daran, die Mehrarbeit zu reduzieren (hätte er aus meiner Sicht auch schon früher machen müssen).
>aber dennoch sollen die Projekte weiter gehen. Die Qualität meiner Arbeit beginnt nun auch zu leiden<
Da hat der AG Dir wohl zu viel Projekte aufgehalst. Die Arbeit muss schon (im akzeptablen) Schnitt in der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu erledigen sein. Mehrarbeit sollte die Ausnahme und nicht der Normalzustand sein.
Und klar - die Qualität der Arbeit sinkt - bei ständiger Überlastung oder Zeitdruck.
Aber der Ball liegt beim Arbeitgeber. Der muss für ausreichend Personal sorgen.
Also - ja, der BR darf (und muss) so handeln, wenn er seinen Job ernst nimmt.
Nein - dagegen tun solltest Du in Deinem eigenen Interesse nicht (auch Du wirst älter....)
Und ebenfalls nein - Du kannst der Personalabteilung nicht untersagen, die Zeitdaten dem BR zu geben.
Erstellt am 25.06.2015 um 15:57 Uhr von Melissa
Frage von @arthurMei : Betriebsrat - Arbeitnehmervertreter?
Ja natürlich! Er ist aber nicht dafür da, AN dahin gehend zu unterstützen, durch ev. Missachtung gesetzlicher Regelungen und seiner eigenen MBR erlangte Vorteile, auch zukünftig sicherzustellen.
Zitat @arthurMei: „Kann ich ihn restriktieren?“
Ergänzend zu dem von gironimo bereits Gesagtem: du ihn nicht, er aber u. U. dich!
Und jetzt wären wir wieder einmal bei @Pickel!
Ich bin zwar nicht Kölners Verteidiger, das kann er bestimmt selbst, aber das du seine Aussage hier als grundsätzlich falsch bezeichnest, reißt mich jetzt doch glatt vom Hocker.
An deiner stelle würde ich zu so nachtschlafender Zeit, besser keine Kommentare mehr abgeben.
Natürlich schadet ein BR jemanden, wenn er ihm sein eigenmächtig erstelltes Weltbild zum Einsturz bringt. Hier ist es aber ein zwingend notwendiger Kollateralschaden, den zu erzeugen ihm auch vom Gesetz aufgegeben wird.
Und das jemand Überstunden über 10 Jahre ansammelt, geht ja wohl überhaupt nicht. Da scheint wohl im ganzen Betrieb mehr als nur etwas daneben zu laufen.
Warum auch sollte ein BR hier Rücksprache halten, bevor er hier korrekte Entscheidungen trifft? Doch nicht etwa weil er diese dann ev. nicht getroffen hätte, wären ihm die persönlichen Gründe bezüglich der Sammelleidenschaft von Ü-Stunden bekannt?
Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus. Hätte der liebe @arthurMei den BR nicht mal fragen müssen, ob seine Ü-Stunden auch korrekt zustande gekommen sind?
Wenn einem BR ein Missstand bekannt wird, hat er keinen extra vorher zu fragen, ob ihm das genehm ist, sondern dieses umgehend abzustellen.
Und bei deinen Berechnungen bezüglich der Ü-Stunden, umgelegt auf die Wochenstunden und normale Arbeitszeit, passe ich jetzt. Das erzeugt bei mir leider nur Kopfweh und macht auch meinen mir auf der Schulter sitzenden Sittich ganz wirsch.
Du solltest dir jetzt wirklich einmal Kenntnisse über den rechtlichen Unterschied zw. Regelarbeitszeit und Ü-Stunden aneignen.
Und auch darüber, was Satzinhalte so alles aussagen können.
Dieser hier ist jetzt echt die Krönung der Schöpfung:
„ob eine individuelle Erhöhung der Wochenarbeitsstunden bei gleichbleibender Anwesenheit möglich ist.“
Hier dürften jetzt auch die tollsten Taschenrechner ihren Geist aufgeben!
Erstellt am 25.06.2015 um 16:35 Uhr von Globus
nicht nur das, bei einer Überstundenansammlung von 10 Jahren.... hmmmm was sagt bitte das ArbZG dazu...?
Erstellt am 25.06.2015 um 18:07 Uhr von Dezibel
Ich kann mich gut daran erinnern, dass vor einigen Jahren so ein Lebenszeit - Arbeitszeitmodell diskutiert wurde. Ein AN kann seine Überstunden über zig Jahre ansammeln und geht dann diese Stundenzahl früher in den Ruhestand, wobei bis zum Ruhestand das Geld weitergezahlt wird.
2000 Stunden und noch ein paar, die dazukommen, das sind rund ein gesammeltes Jahr, das der Kollege dann früher aus der Firma verschwindet.
Also so abwegig scheint mir das alles nicht zu sein. Kennen wir die Vereinbarungen mit den Chefs vor 10 Jahren? Der BR dürfte vielleicht inzwischen ein neuer sein und von nichts was wissen ...
Erstellt am 25.06.2015 um 18:11 Uhr von Globus
habe auch zuerst so gedacht - das ist in der tat möglich - aber nciht ohne BV - gerade für ein lebensarbeitzeitkonto müssen gewisse Dinge geregelt sein - Insolvenzsicherung usw... weiterhin geht sowas nciht ohne BV - das sollte also der BR wissen - ok, ein TV kann das auch - aber auch das muß der BR wissen...