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Verschiegenheitspflicht: Wirtschaftsauschuss / Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat den Mitgliedern des Wirtschaftausschusses Informationen geben oder ist er auch ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. (Wenn möglich, bitte mit Rechtsgrundlage antworten)

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Community-Antworten (5)

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Lotte

18.12.2008 um 17:52 Uhr

sbv, die Rechtsgrundlage für die Verschwiegenheit findest Du im AktG § 116 und § 93. Manchmal hilft dem WA ein Wink, aber über Inhalte, die vertraulich sind, darf ein Aufsichtratsmitglied nicht sprechen.

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ridgeback

18.12.2008 um 20:31 Uhr

@sbv und Lotte, ausser sie sind öffentlich, z.B. im Bundesanzeiger.

L
Lotte

19.12.2008 um 12:07 Uhr

ridgeback, das sind dann ja keine Inhalte, die vertraulich sind. Der Bundesanzeiger ist ja nicht schlecht, aber die wirklich interessanten Zahlen finden sich da nicht.

R
ridgeback

19.12.2008 um 17:47 Uhr

@Lotte, aber wieviele wissen nicht, dass man die Bilanz, G&V sowie den Anhang dort einsehen bzw. downloaden können. Dazu gibt es genug AG, die diese Angaben nicht vollständig den Interessenvertreten zur Einsicht geben.

L
Lotte

19.12.2008 um 18:56 Uhr

ridgeback, wenn ein Anrecht auf den WA besteht, dann gibt es Methoden, mit denen der BR den AG zwingen kann, dem WA die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der BR auch nutzen sollte. Bedenke, dass die Bilanzen samt GUV, die man im bundesanzeiger bekommt, nicht tagesaktuell sind.

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