Erstellt am 23.08.2011 um 08:03 Uhr von Kölner
@teletele
Dann findet kein Wahl statt und der AR hat keinen AN-Vertreter.
Erstellt am 23.08.2011 um 09:20 Uhr von wölfchen
. . . und der Arbeitgeber dürfte hoch erfreut sein . . .
Erstellt am 23.08.2011 um 12:52 Uhr von Aidan
Muss ein Mitglied des Aufsichtsrats während des Jahres ersetzt oder der Aufsichtsrat erweitert werden und wird deswegen keine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, kann ein Mitglied des Aufsichtsrats auf Antrag des Vorstands (AG, KGaA) oder der Geschäftsführung (GmbH), eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Aktionärs vom Registergericht auch gerichtlich bestellt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat