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Abmahnung - muß ich als Arbeitnehmervertreter beim Ausspruch einer Abmahnung anwesend sein?

K
Kuno
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ich bin Arbeitnehmervertreter Meine Frage: Muß ich als Arbeitnehmervertreter beim Ausspruch einer Abmahnung Anwesend sein?Bis jetzt hatten wir es immer so gehandhabt das ich dabei war oder vorher in informiert wurde.Wenn ja muß der Arbeitgeber sie dann zurück nehmen.

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Community-Antworten (10)

W
w-j-l

26.07.2006 um 20:05 Uhr

Da gibt es keinerlei Beteiligungsrechte des BR.

R
Rollie

26.07.2006 um 20:17 Uhr

Wenn der AG sie schriftlich dem AN zu kommen läßt, wie willst Du dann dabei sein ?

L
Lotte

26.07.2006 um 20:20 Uhr

unter BetrVg § 83 Rn15 steht im Fitting: Ein Entfernungsanspruch besteht auch dann, wenn der AG eine berechtigte Abmahnung ohne die im TV oder BV festgelegte Anhörung des AN in die Personalakte nimmt.

Falls dies bei Euch durch TV oder BV vorgesehen ist, kann der Betroffene einen BR seines Vertrauens dazuholen da es um die Beurteilung seiner Leistung geht, muss aber nicht.

F
Fayence

26.07.2006 um 20:54 Uhr

Lotte,

und was hat das mit der konkreten Fragestellung zu tun?

Da der BR keinerlei Beteiligungsrechte bzgl. einer Abmahnung hat (die Existenz einer solchen BV würde mich wundern und im TV ist eine solche Beteiligung mit Sicherheit nicht zu finden), kann eine Abmahnung nicht deshalb nichtig sein oder muss zurückgenommen werden, weil der BR bei Übergabe nicht anwesend war.

L
Lotte

27.07.2006 um 02:14 Uhr

Fayence, glaubst Du, dass im Fitting dieser von mir zitierte Satz stehen würde, wenn es keine Grundlage dafür gäbe? Von mir kommt das mit dem TV und BV nämlich nicht und mit der Entfernung auch nicht.

Und die Frage war, ob der BR dabei sein muss, meine Antwort dazu: wenn der AN es will, falls es zur Anhörung kommt.

Dass die Abmahnung nichtig ist, weil der BR nicht bei der Anhörung dabei war, habe ich nicht behauptet und ist Unsinn

L
Lotte

27.07.2006 um 16:23 Uhr

Fayence, wie würdest Du folgenden Passus aus unserem TV verstehen?:

"Die AN muss über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihr nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden. ihre Äußerung ist in der Personalakte aufzunehmen."

F
Fayence

27.07.2006 um 20:15 Uhr

Lotte,

den Passus verstehe ich als völlig normale Umsetzung geltender AN-Rechte.
Dass die Arbeitnehmervertretung bei/vor Ausspruch einer Abmahnung zu beteiligen ist, ist immer noch nicht abzuleiten. Und darum ging es in der Fragestellung!

Die erste Frage war: "Muß ich als Arbeitnehmervertreter beim Ausspruch einer Abmahnung Anwesend sein?" - Antwort: Nein

Die zweite Frage war: "Bis jetzt hatten wir es immer so gehandhabt das ich dabei war oder vorher in informiert wurde.Wenn ja muß der Arbeitgeber sie dann zurück nehmen." - Antwort: Nein

Aus diesem Grund ging Deine Antwort in meinen Augen an der Frage vorbei!

L
Lotte

27.07.2006 um 20:31 Uhr

Fayence, Wenn ich als BR des Vertrauens ausgewählt werde, muss ich an der Anhörung teilnehmen. Mehr habe ich nicht gesagt.

Bist Du hier die Forumkönigin, die entscheidet, welche Antwort ins Königreich darf und welche nicht?

Kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass Du den Leuten manchmal gerne die Worte umdrehst. Aber hab`ruhig weiter Deinen Spaß dabei ;-)

K
Kölner

28.07.2006 um 00:02 Uhr

@Fayence Mir war so, als wenn hier eine Antwort gestanden hätte.

F
Fayence

28.07.2006 um 00:54 Uhr

@ Kölner

Du hast richtig bemerkt!

Um möglichen Spekulationen vorzubeugen, die Antwort war nicht polemisch sondern sachbezogen!

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