Katastrophenfall - Am Arbeitsplatz "Einziehen"
Hallo!
Unser Arbeitgeber, Lokaler "Betreiber" von Behindertenwohneinrichtungen, Plant gerade auf anraten der Stadt/des Bürgermeisters für den Katastrophenfall. Speziell mit Blick auf eventuelle, anhaltende Blackouts.
Von Arbeitgeberseite wird in diesem Fall davon ausgegangen das Mitarbeiter in den Wohneinrichtungen einziehen, die erwartung ist hier ganz klar das man "zur Arbeit kommt und bleibt". Idealerweise mit eigenem Schlafsack etc.
Gäbe es für so etwas im Staatlich ausgerufenen Katastrophenfall eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
26.12.2022 um 22:57 Uhr
Gesetz wäre mir keines bekannt. Daher erwartet es der AH wohl auch nur und erteilt keine Anweisung. Erwarten kann ich nämlich viel. Ob man sich daran hält ist eben was anderes
27.12.2022 um 11:30 Uhr
wir alle erwarten 1000 € monatlich mehr im Monat im Geldbeutel oder etwa nicht? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es im Katastrophenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes steht. Aber wissen tue ich es nicht! Aber, lasst euch doch einfach die Rechtsgrundlage zu dieser Aussage zeigen!
27.12.2022 um 12:56 Uhr
Nach § 28 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes - ZSKG kann die zuständige Behörde Menschen zur Mithilfe verpflichten. Vom Arbeitgeber steht da nichts.
27.12.2022 um 12:56 Uhr
Nach § 28 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes - ZSKG kann die zuständige Behörde Menschen zur Mithilfe verpflichten. Vom Arbeitgeber steht da nichts.
27.12.2022 um 17:25 Uhr
Aus: sozialrechtliche Fragen im Katastrophenfall Sachstand https://www.bundestag.de › WD-6-062-21-pdf-data PDF
"1.4. Weisungsrecht Nach § 106 Satz 1 der Gewerbeordnung kommt dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht zu, das aber nur nach billigem Ermessen, das heißt unter Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls und unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB) ausgeübt werden darf. Im Not- und Katastrophenfall kann der Umfang des Weisungsrechts erweitert sein. So kann der Arbeitgeber Arbeitnehmer mit Aufgaben betrauen, die vertraglich nicht vereinbart, aber zur Katastrophenabwehr oder zur Beseitigung ernster Schäden erforderlich sind. Die Beschäftigten dürfen jedoch nicht mit gesundheitsgefährdenden Arbeiten betraut werden.
Arbeitnehmer sind in Not- und Katastrophenfällen zur Abwendung von Schäden im Betrieb auch verpflichtet, Überstunden zu leisten. 4 Sei müssen allerdings auch in Notfällen keine unbezahlten Überstunden leisten."
Ich glaube im Katastrophenfall sollte das Helfen selbstverständlich sein. Ob es tatsächlich auch erfordlich ist, dass man gleich mit einzieht..??Kann man zumindest kritisch hinterfragen.
28.12.2022 um 12:33 Uhr
Im Katastrophenfall wäre wohl erstmal zu klären, ob der AN überhaupt zur Arbeit kommen muss oder ob das aufgrund des Katastrophenfalles unzumutbar ist. --> Kinder und pflegebedürftige Angehörige müssen ja auch versorgt werden oder sollen die auch im Wohnheim einziehen?
28.12.2022 um 13:42 Uhr
106 GewO gibt es ja schon ewig und die Ausführung gibt nur die allgemeine Rechtslage wider. Man wird die Interessen abwägen müssen und das kann bei jedem AN anders ausfallen
Verwandte Themen
Rückzahlung geleisteter Cofinanzierung (AG) von berufsbegleitender Ausbildung bei Kündigung
ÄlterHallo ich bin ganz neu in der Funktion des Betriebsrates und habe jetzt eine Anfrage eines AN zur Schlichtung in einer Angelegenheit zwischen ihm und der GF erhalten. Der AN hat am 17.08.11 fristgerec
Mitbestimmung bei Verfahrensanweisungen/ Dienstanweisung/ Arbeitsanweisung
ÄlterHallo Ihr Lieben, nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir, zu der ich hier keine Antwort finde. Ich arbeite in einem Krankenhaus und dort bleiben oftmals Dinge liegen. Hierfür gibt es ei
Dauerhafte Freistellung
ÄlterHallo, mal eine Frage an euch: welche Gründe kann ein Arbeitgeber anführen um eine dauerhafte Freistellung zeitweise rückgängig zu machen? Reicht da Personalmangel oder geht das tatsächlich nur im K
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Kündigungen - weil auf neu zugewiesenem Arbeitsplatz überfordert?
ÄlterHallo,ein AN erfüllt seine Arbeit an seinem derzeitigen Arbeitsplatz.(Arbeitsplatz besteht weiter)Der AG weist ihm einen anderen Arbeitsplatz zu der den AN aber übervordert.Alle Vermittlungsversuche