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Dauerhafte Freistellung

L
Leni
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, mal eine Frage an euch:

welche Gründe kann ein Arbeitgeber anführen um eine dauerhafte Freistellung zeitweise rückgängig zu machen?

Reicht da Personalmangel oder geht das tatsächlich nur im Katastrophenfall?

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Community-Antworten (2)

S
samira

25.02.2018 um 11:58 Uhr

Der AG HAT freizustellen. Der Anspruch entsteht allein durch die Anzahl der AN und ist nicht daran gebunden, dass der AG eine vernünftige Personalplanung macht.

Andersherum: Die falsche Personalplanung muss der AG schon selbst vertreten; er kann nicht den BR einschränken.

AM
alter Mann

25.02.2018 um 12:02 Uhr

Ich nehme mal an, der BR hat mit dem AG die Freistellung erörtert und dann seine Entscheidung getroffen. Dann steht diese Entscheidung. Der AG kann versuchen zu verhandeln, bestimmen kann er nicht mehr.

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