Dauerhafte Freistellung
Hallo, mal eine Frage an euch:
welche Gründe kann ein Arbeitgeber anführen um eine dauerhafte Freistellung zeitweise rückgängig zu machen?
Reicht da Personalmangel oder geht das tatsächlich nur im Katastrophenfall?
Community-Antworten (2)
25.02.2018 um 11:58 Uhr
Der AG HAT freizustellen. Der Anspruch entsteht allein durch die Anzahl der AN und ist nicht daran gebunden, dass der AG eine vernünftige Personalplanung macht.
Andersherum: Die falsche Personalplanung muss der AG schon selbst vertreten; er kann nicht den BR einschränken.
25.02.2018 um 12:02 Uhr
Ich nehme mal an, der BR hat mit dem AG die Freistellung erörtert und dann seine Entscheidung getroffen. Dann steht diese Entscheidung. Der AG kann versuchen zu verhandeln, bestimmen kann er nicht mehr.
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