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Rückzahlung geleisteter Cofinanzierung (AG) von berufsbegleitender Ausbildung bei Kündigung

B
BRÄSI
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich bin ganz neu in der Funktion des Betriebsrates und habe jetzt eine Anfrage eines AN zur Schlichtung in einer Angelegenheit zwischen ihm und der GF erhalten. Der AN hat am 17.08.11 fristgerecht zum 15.10.11 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich in einem Ausbildungsvertrag mit dem AG. Die Ausbildung ist berufsbegleitdend und wurde vom AG zu 50% cofinanziert. Mit der Ausbildung verpflichtete sich der AN für 5 Jahre für den AG tätig zu sein. Er hätte demnach erst zum Januar 2013 kündigen können, nur dann, bleibt der AG bei seinem Anteil der Cofinanzierung (so stehts im Vertrag). Der AN mußte jetzt aber kündigen, da die Arbeitsbedingungen für ihn unzumutbar geworden waren, er führt ua. Mobbing an, fehlende Unterstützung von der Leitung, fehlende fachliche Auseinandersetzungen etc. und sagt er muss jetzt aussscheiden um seine psychische Gesundheit nicht zu gefährden.Der AN ist Familienvater von zwei kleinen Kindern. Die GF will jetzt den vollen Betrag der Cofinanzierung einziehen. Der AN sagt, er habe ja immerhin 75% der vereinbarten Arbeitszeit (von den 5 jahren Selbstverpflichtung) eingehalten und würde dies gern berücksichtigt sehen. Er hat daher der GF eine Staffelung der Kosten vorgeschlagen (Berücksichtigung der 75% der geleisteten Arbeitszeit). Dieses lehnte die GF ab, sie sagt sie müsse den vollen Betrag einziehen, es sei denn der AN würde schon einen Monat vorher und somit fristlos kündigen. Das konnte der AN aber nicht, da er und seine Familie dann mittellos geworden wären. Der AN führt an, daß er ja in der Ausbildungszeit als FAchkraft voll zur Verfügung stand und die AG daraus ja bereits Nutzen zog, er möchte daher gern eine Einigung mit dem AG haben, wo seine Situation Berücksichtigung findet. Die GF lehnt eine Staffelung ab und möchte den vollen Förderungsbetrag erstattet haben. Hat Jemand eine Idee, ob da was zu machen ist, gibt es Urteile dazu, ich könnte mir vorstellen, daß so was ähnliches Anderen schon vorgekommen ist? Ich bin für alle Antworten dankbar.

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Community-Antworten (4)

K
kainil

06.09.2011 um 15:09 Uhr

Wenn die beiden sich nicht einigen,

hilft nur noch ger Gang zum Rechtsanwalt, der Ihm dann sagen kann, ob die Vertragliche Bindung rechtlich ist, oder in keiner Relation zueinander stehen. Dafür haben wir hier aber zu wenig Hintergrundwissen.

G
gironimo

06.09.2011 um 15:54 Uhr

es ist schon so wie kainil sagt - da kann nur ein Anwalt helfen. Der muss den Vertrag genau prüfen. Urteile gibt es zu diesem Thema wie Sand am Meer. Man muss nur den richtigen Sachverhalt kennen. Hat sich der Kollege denn jemals über die negativen Umstände seiner Arbeit beschwert?

Da tut sich ein Feld für den BR auf. Er kann nämlich mit dem AG für künftige Fälle Verhandlungen aufnehmen. Eine Vereinbarung über die Rückzahlung muss nämlich verhältnismäßig sein und natürlich so klar, dass keine zweideutigen Interpretationen möglich sind. (Stichwort: BV zur Weiterbildung und Qualifizierung im Sinne der §§ 96 ff BetrVG)

B
brkepd

07.09.2011 um 14:26 Uhr

bei solchen arbeitsbedingungen sind psychische krankheiten kein eiznzelfall mehr. deswegen rate ich den gang zum arzt, denn so eine dementsprechende prognose und krankmeldung und behandlung kann über monate dauern. in dieser zeit zum anwalt und beraten lassen.

N
nicoline

07.09.2011 um 15:00 Uhr

BRÄSI rate dringend zunächst mal hier reinzuschauen:

http://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten

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