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Zusatzfrage zur Arbeitszeitveränderung

M
Maren
Jan 2018 bearbeitet

Hier sind in den letzten Tagen ein paar Fragen gestellt worden, wo der AG die Arbeitszeit verlängert hat oder Schichtarbeit einführt. Meist wird hier empfohlen, sich an den Betriebsrat zu wenden. Aber was macht man, wenn der Betriebsrat eine solche Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat, die die Anwesenheitspflicht der Mitarbeiter bis 18 oder 19 Uhr festlegt? Der BR hat argumentiert, der AG hätte sowieso das Direktionsrecht, deshalb hätten sie keine Wahl gehabt wegen einer neuen Betriebsvereinbarung. Ist es dann wirklich so, daß man als Mitarbeiter keine Wahl mehr hat, sich dagegen zu wehren? Und dass man eine Abmahnung kassiert, wenn man diese Anwesenheitspflicht verletzt? Maren

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Community-Antworten (3)

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Globus

22.06.2015 um 21:32 Uhr

"Aber was macht man, wenn der Betriebsrat eine solche Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat, die die Anwesenheitspflicht der Mitarbeiter bis 18 oder 19 Uhr festlegt?"

Den BR nciht noch einmal wieder wählen...

"Der BR hat argumentiert, der AG hätte sowieso das Direktionsrecht, deshalb hätten sie keine Wahl gehabt wegen einer neuen Betriebsvereinbarung."

Das ist schicht und einfach Blödsinn!!!

"Ist es dann wirklich so, daß man als Mitarbeiter keine Wahl mehr hat, sich dagegen zu wehren? Und dass man eine Abmahnung kassiert, wenn man diese Anwesenheitspflicht verletzt?"

Ja, so lange es diese BV gibt... es sei denn, dein AV ist günstiger - aber selbst dann ist es eine "heiße Kiste" wenn es drauf an kommt...

M
Maren

23.06.2015 um 13:00 Uhr

Nun habe ich mir auch mal meinen Arbeitsvertrag angeschaut und finde hier keinen Vermerk zur Arbeitszeit, außer daß die Wochenarbeitszeit angegeben wurde. Hatte wirklich sehr gehofft, daß es ein Schlupfloch dafür gibt, und ich mir nicht einen anderen Job suchen muß. Ich bin manchmal auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und nun kaum vor 20 Uhr zuhause.

G
Globus

23.06.2015 um 18:52 Uhr

setzt euern BR auf den "Pott" der kann es ändern....!!!

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