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Gesetz steht über BV

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Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind gerade am ändern einer BV für Mehrarbeit. Wir möchten gerne einiges genauer geregelt haben, dass wir bei z.B. bei der Arbeitszeit die Mitbestimmung haben.

Dies möchte der Chef nicht im Detail eingesetzt haben, seiner Meinung nach wäre das nicht nötig, da "das Gesetz ja über der BV" steht.

Habe ich war verkehrt verstanden? Das ist ja klar geregelt, aber warum mache ich dann eine BV? Wir möchten, das es so rein kommt und er nicht.

Wie kann ich argumentieren? Wer kann mir helfen, ich stehe auf dem Schlauch. Danke

1.42006

Community-Antworten (6)

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gironimo

22.06.2015 um 18:54 Uhr

Was soll denn im Gesetz stehen, was nicht geregelt werden kann??

Das Ihr bei der Mehrarbeit mitzubestimmen habt, braucht Ihr freilich nicht in die BV schreiben.

Da sollten dann eher Regeln definiert werden, wie das Ganze abläuft. Die Spielregln also.

Vielleicht gehst Du etwas ins Detail in Deiner Frage

G
Globus

22.06.2015 um 19:54 Uhr

Genau genommen ist es so, dass ihr eh nur da was regeln könnt, wo das Gesetz einen Regelungsfreiraum hat - also nciht klar diffiniert ist, dennoch, auch ich bringe mitunter Gesetzestexte rein - und auch wir werden gefragt, warum wir das drin haben wollen - unsere Antwort ist dann regelmäßig: "wenn du dich doch an das Gesetz halten willst, warum kann es nicht drin stehen..."

in deinem Fall typische Formulierung von uns: "... unter Wahrung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates..."

V
Vobamaus

22.06.2015 um 20:05 Uhr

Vielen Dank erstmal

gironimo Es ist die Aussage in der BV,......."in begründeten Ausnahmefällen ist die Ausweitung der Einsatzzeiten nach Genehmigung seintens der Geschäftsleitung möglich. Änderungen aufgrund auftraggeberbezogener Anforderungen gelten automatisch..." Dort wollten wir den Passuss, dass die Änderung der auftraggeberbezogener Anforderungen der Mitbestimmung des BR liegen"....

globus Danke, werde ich so mal mitnehmen und versuchen. Es schadet ja nichts.

G
Globus

22.06.2015 um 21:08 Uhr

na, also das schadet wisse nichts - im gegenteil - diese Formulierung ist Einigungsstellentauglich... Ihr solltet nie nie nie euer MBR in einer BV beschneiden lassen...

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gironimo

22.06.2015 um 21:58 Uhr

Nur weil das Gesetz grundsätzlich dem AG ermöglicht etwas anderes "ausnahmsweise" zu tun, heißt das noch lange nicht, dass der BR mit seiner Mitbestimmung außen vor ist.

Hier würde ich dem AG auch keinen Freifahrschein ausstellen. Beharrt auf Eurer Meinung. Vielleicht könnt Ihr Eure Formulierung noch konkretisieren - also nicht nur das eine Mitbestimmung besteht sondern wie in diesen Fällen konkret das Verfahren bei Euch abläuft.

G
Globus

22.06.2015 um 22:06 Uhr

na, das ist selbstredend... darum meine "..." am Ende...

Ich würde auch ein Konfliktmanagement einbetten... Auch bei Verstößen gegen diese BV - das ist mitunter aber nciht ganz einfach zu verhandeln...

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